Der Oberste Gerichtshof der USA hat die ursprüngliche Rechtsgrundlage für bestimmte von der US-Regierung verhängte Zölle für nichtig erklärt. In der Folge hat die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) erste Schritte für ein Verfahren zur Rückerstattung dieser Zölle veröffentlicht.
Relevanz für Unternehmen der maritimen Wirtschaft
Anspruchsberechtigt sind Unternehmen, die im Rahmen der sogenannten IEEPA-Zollregelung in die USA exportiert haben. Nicht betroffen sind Zölle, die beispielsweise unter Section 232 auf Stahl-, Aluminium- und Kupferderivate erhoben wurden. Anspruchsberechtigt ist ausschließlich die jeweilige US-Einheit, die den Zoll entrichtet hat. Ob und in welchem Umfang eine Betroffenheit vorliegt, hängt daher maßgeblich von der individuellen Export- und Unternehmensstruktur ab.
Aktueller Stand des Verfahrens
Derzeit befindet sich das Verfahren in der ersten Phase. Diese umfasst:
- noch nicht abgefertigte Einfuhren sowie
- Einfuhren innerhalb von 80 Tagen nach deren Abfertigung.
Die erforderlichen Erklärungen können durch Importeure oder beauftragte Zollagenten eingereicht werden.
Fristen und Empfehlungen
Rückerstattungen sollen in der Regel innerhalb von 60 bis 90 Tagen nach Annahme der Erklärung erfolgen, sofern keine vertiefte Prüfung erforderlich ist. Unternehmen wird empfohlen, mögliche Ansprüche sorgfältig zu prüfen, die Einhaltung aller Vorgaben sicherzustellen und gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen wie Zollbeschwerden oder rechtliche Schritte zu erwägen.
Weiterführende Informationen stellt die CBP unter folgendem Link bereit:
https://www.cbp.gov/trade/programs-administration/trade-remedies/ieepa-duty-refunds
Es wird empfohlen, den Prozess zeitnah zu prüfen, um potenzielle Rückerstattungsansprüche nicht zu versäumen. Der Verband Maritime Wirtschaft steht hierzu weiterhin im Austausch mit internationalen Partnern, unter anderem der NMMA, und informiert über weitere Entwicklungen.