Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wird derzeit überprüft. Das ist die Chance, die Regelungen so nachzuschärfen, dass Umweltziele erreicht werden – ohne Handwerk und KMU (z. B. Bootsbau, Schiffsausrüster, Werften, Zulieferer) mit Bürokratie und Haftungsrisiken zu überlasten. Gerade in unsicheren Zeiten gilt: zu viel Bürokratie schwächt Lieferketten und Resilienz.
Worauf es jetzt ankommt (Kernpunkte):
- Pflichten dort bündeln, wo sie wirken: Sorgfalt und Dokumentation beim Erstinverkehrbringer – nachgelagerte Akteure spürbar entlasten.
- Haftungsdurchreichung stoppen: Keine „Trickle-Down“-Effekte, bei denen Risiken vertraglich an kleinere Betriebe weitergereicht werden.
- Unverhältnismäßige Prüfpflichten reduzieren: Anforderungen, die praktisch kaum leistbar sind (z. B. umfangreiche Prüfungen ausländischer Rechtslagen), müssen praxistauglich werden.
- Praxisferne Rechtsfolgen vermeiden: Rückruf/Vernichtung trotz Produktsicherheit – insbesondere bei eingebauten oder vermischten Erzeugnissen – ist häufig realitätsfern und muss korrigiert werden.
- Kontrolle fokussieren: Durchsetzung auf den Erstinverkehrbringer konzentrieren und Behörden nicht überlasten.
- Anwendungsbereich pragmatisch fassen: u. a. Kleinserien/handwerkliche Produkte sowie bestimmte Randbereiche (z. B. gebrauchte Produkte, Verpackung/Etiketten) sinnvoll berücksichtigen.
Der VMWD unterstützt die entsprechenden Forderungen im Verbund mit dem ZDH und weiteren Verbänden.