Die Bundesregierung hat am 28. Januar 2026 die Nationale Tourismusstrategie verabschiedet. Darin wird der Wassertourismus erstmals ausdrücklich als wirtschaftlicher Faktor anerkannt und strategisch verankert. Wassersport, Charterboot- und Kanutourismus werden als wichtige Treiber für Wertschöpfung und Beschäftigung – insbesondere in ländlichen Regionen – hervorgehoben.
Der Bund kündigt an, den Wassertourismus weiterhin gezielt über den Masterplan Freizeitschifffahrt zu fördern. Damit bleibt die touristische Nutzung der Bundeswasserstraßen ein eigenständiges Handlungsfeld der Infrastrukturpolitik. Investitionen in Anlegestellen, Schleusen, Serviceeinrichtungen und Sicherheit behalten somit hohe politische Relevanz.
Zugleich werden Häfen und Wasserstraßen als Teil der nationalen touristischen Infrastruktur eingeordnet – nicht nur für den Güterverkehr, sondern auch für Freizeit- und Urlaubsnutzung. Moderne, nachhaltige und leistungsfähige Anlagen gelten als Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg und die Erreichung der Klimaziele.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Klimaanpassung und Hochwasserschutz. Der Ausbau entsprechender Maßnahmen wird ausdrücklich auch mit Blick auf touristische Regionen genannt. Ziel ist es, wassertouristische Infrastruktur resilienter gegenüber Extremwetterereignissen zu machen und Gäste besser zu informieren.
Darüber hinaus sollen Förderprogramme des Bundes künftig auch Maßnahmen wie nachhaltiges Wassermanagement, ökologische Hafeninfrastruktur, energetische Sanierungen und digitale Systeme im Tourismus unterstützen.
Die Nationale Tourismusstrategie stärkt den Wassertourismus politisch, bindet Wasserinfrastruktur in die Tourismus- und Standortpolitik ein und verknüpft Tourismusentwicklung mit Klimaschutz und Klimaanpassung. Für die Branche ergeben sich daraus wichtige Perspektiven für Förderung, Planung und Investitionen.