Förderprogramme

In unserem Bereich Förder News informieren wir Sie wöchentlich über aktuelle Finanzhilfen, Zuschüsse und Steuervergünstigungen aus den Bereichen Forschungsförderung, Wirtschaftsförderung, Wohnungsbauförderung und Umweltschutzförderung.

Die Programme und Maßnahmen stammen aus dem gesamten Bundesgebiet sowie von der Europäischen Union. Jede Meldung ist mit einer Kennziffer versehen, unter der bei unserer Geschäftsstelle weitere Informationen und Antragsdetails angefordert werden können. Bei Rückfragen steht Ihnen Ben Hoffmann direkt zur Verfügung.

Weitere Fördermöglichkeiten bietet der Maritime Förderkompass Europa. Das Tool bündelt stets aktualisierte EU-Ausschreibungen mit maritimer Anwendbarkeit und unterstützt die Branche dabei, passende Förderprogramme schnell und gezielt zu finden.

 

Aktuelle Förderprogramme

Digitalisierung und Innovation zur Erhaltung resilienter mariner Ökosysteme - Bund Bis 17.11.2026

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat zur Rahmenbekanntmachung zur Förderung von
transnationalen Verbundvorhaben im Rahmen der Sustainable Blue Economy Partnership (SBEP) der Europäischen Kommission,
der Strategie „FONA – Forschung für Nachhaltigkeit“ und des Forschungsprogramms der Bundesregierung „MARE:N –
Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ zum Thema „Klimaneutrale, nachhaltige und wettbewerbsfähige blaue
Wirtschaft unter Einbindung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik und Industrie“ einen neuen Förderaufruf: „Digitalisierung
und Innovation zur Erhaltung resilienter mariner Ökosysteme zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Blauen Wirtschaft“
veröffentlicht.

Der Förderaufruf: „Digitalisierung und Innovation zur Erhaltung resilienter mariner Ökosysteme zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
der Blauen Wirtschaft“ nimmt Bezug auf die Rahmenbekanntmachung des BMFTRBundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt zur Förderung von transnationalen Verbundvorhaben im Rahmen der Sustainable Blue Economy
Partnership (SBEP) zum Thema „Klimaneutrale, nachhaltige und wettbewerbsfähige blaue Wirtschaft unter Einbindung von Zivilgesellschaft,
Wissenschaft, Politik und Industrie“ vom 12.09.2025 (BAnz AT 10.10.2025 B1) sowie der internationale Ausschreibung zum Thema „Building a
sustainable and innovative Blue Economy: mastering digital opportunities and fostering resilience“ vom 14.09.2026
(https://www.bluepartnership.eu/fundingopportunities). 

Es handelt sich um einen formloser Förderaufruf auf Grundlage der Rahmenbekanntmachung
zur Förderung von Projekten zum Thema vom 12.09.2025. Die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung
sowie die genannten Änderungen finden auf eingereichte Anträge unverändert Anwendung.

https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/10/2025-10-13-foerderaufruf-blaue-wirtschaft.html 

 

 

BMAS fördert KI-Projekte von Unternehmen - Bund Bis 14.10.2026

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 2. September 2026 die neue Förderrichtlinie „Produktiver und beschäftigungsorientierter
Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Wirtschaft und Arbeit“ veröffentlicht.  

Ziel ist es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ihre Beschäftigten bei der Einführung und Nutzung konkreter
KI-Anwendungen zu unterstützen. Die Förderung stärkt gezielt Arbeits- und Fachkräfte in Deutschland. Gleichzeitig hilft sie
Unternehmen dabei, innovativer und international wettbewerbsfähig zu bleiben. Gefördert werden Projektvorhaben in zwei
übergreifenden Handlungsfeldern:

1. Kompetenz- und Praxisräume KI und Arbeit im Betrieb Hier sollen Unterstützungsangebote für Unternehmen und ihre Beschäftigten entwickelt
werden, die in Verbindung mit konkreten KIVorhaben und bei KI-Investitionsentscheidungen helfen. Dabei sollen betriebliche
Aspekte (z. B. das Testen von KI‑Komponenten oder Veränderungen der Arbeitsorganisation) mit beschäftigtenbezogenen Aspekten
(z. B. die Kompetenzentwicklung der Beschäftigten zur KI-Einführung) verzahnt werden.

Dabei geht es darum, in kurzer Zeit die vielfältige Unternehmenslandschaft bei KI‑Vorhaben bedarfsgerecht, breitenwirksam
und systematisch zu unterstützen. Es sollen innovative, bundesweit skalierbare Lösungen entwickelt werden, die in struktureller Weise
betriebliche und qualifikationsbezogene Anforderungen berücksichtigen und branchenübergreifend einsetzbar sind, um die
Verbreitung von KI in Arbeit und Wirtschaft zu stärken.

2. KI, Produktivität und gute Arbeit im Betrieb In diesem Handlungsfeld werden wissenschaftliche Analysen gefördert, die den
Zusammenhang von KI, Produktivität und den Auswirkungen auf die Arbeitswelt im Lichte der aktuellen KI-Entwicklungen
untersuchen. Erforscht werden soll, wie KI dazu beitragen kann, Produktivitätspotenziale zu erschließen, die Nachfrage nach
Arbeitskräften in Unternehmen zu erhöhen und zugleich Verteilungsgerechtigkeit zu fördern.
Interessierte Forschungseinrichtungen können ihre Vorhabenanträge ab sofort einreichen. Eine Bewerbung ist noch bis zum 14.
Oktober 2026 (16 Uhr) möglich. Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt über den  mit der Programmbetreuung beauftragten
Projektträger DRV Knappschaft-Bahn-See (KBS). Die Fachstelle steht bei Fragen rund um das Antragsverfahren zur Verfügung und
bietet zur Unterstützung im Antragsverfahreneine digitale Informationsveranstaltung an.

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2026/bmas-foerdert-ki-projekte-von-unternehmen.html 

 

 

Land fördert Beratungen für mittelständische Unternehmen - Baden-Württemberg Bis 31.12.2026

Mit der Unternehmensberatung Mittelstand leistet das Land auch 2026 wieder einen wichtigen Beitrag, um die Wettbewerbsfähigkeit
und Zukunftssicherheit kleiner und mittlerer Betriebe aus Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel zu stärken.
Das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus fördert Beratungen für mittelständische Unternehmen aus den Bereichen
Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel mit insgesamt 1,1 Millionen Euro. Mit der Förderung können seit Beginn
des Jahres 2026 insgesamt 13.616 Beratungstage für kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk, Dienstleistung, Industrie
und Handel im Land geleistet werden.

„Mit der bewährten Unternehmensberatung Mittelstand leisten wir auch in 2026 wieder einen wichtigen Beitrag, um die Wettbewerbsfähigkeit
und Zukunftssicherheit unserer kleinen und mittleren Betriebe zu stärken. Mit den Beratungen durch externe Beraterinnen
und Berater bieten wir den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Geschäftsmodelle und -prozesse zu analysieren und zu
optimieren“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister- Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus
Die geförderten Beratungen werden von den baden-württembergischen Handwerkskammern, Landesinnungsverbänden des
Handwerks sowie sonstigen Wirtschaftsverbänden durchgeführt. Grundlage des Förderprogramms ist das Gesetz zur Mittelstandsförderung.
Es richtet sich an Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten und bietet den Unternehmen die Möglichkeit einer geförderten Kurzberatung. Gegenstand
der Beratungen sind insbesondere wirtschaftliche, technische und organisatorische Themen der Unternehmensführung einschließlich
der Anpassungen an neue Wettbewerbsbedingungen.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-foerdert-beratungen-fuer-mittelstaendische-unternehmen-1 

 

 

Richtlinie „Klimaanpassung, Ladeinfrastruktur und generationengerechtes Wohnen“ - Saarland Bis 31.12.2027

Die neue Förderrichtlinie „Klimaanpassung,Ladeinfrastruktur und generationengerechtes Wohnen“ soll dabei unterstützen, sich besser
auf die Folgen des Klimawandels wie Hitze, Starkregen und Hochwasser vorzubereiten sowie den Ausbau der Ladeinfrastruktur für
Elektromobilität und Pilotprojekte für generationengerechtes Wohnen im Saarland voranzubringen. Sie schließt dabei gezielt
Lücken im bisherigen Förderportfolio. Die Richtlinie richtet sich bei der Klimaanpassung an vier Zielgruppen:

- Kommunen und ihre Einrichtungen
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Vereine und weitere zivilgesellschaftliche

Organisationen - Private Eigentümerinnen und Eigentümer in Besitz eines HKC-Hochwasserpasses Gefördert werden unter anderem Voruntersuchungen
von Kommunen zur Sicherung kritischer Infrastrukturen, Managementkonzepte, Frühwarnsysteme sowie Pilotprojekte
im Katastrophenschutz. Darüber hinaus unterstützt die neue Richtlinie mit einer Förderquote von 70 Prozent Investitionen von Kommunen im Außenbereich
und kommunalen Gebäude, wie z. B. durch begrünte Straßenräume, grüne Wartehäuschen oder mobile Regentonnen. Mit 50
Prozent bezuschusst werden unter anderem Trinkwasserbrunnen und Trinkwasserspender im öffentlichen Raum, Verschattungselemente
wie Sonnensegel oder UV-Schutzzelte oder sickerfähige Beläge. Die Bagatellgrenze liegt bei 1.000 Euro Fördermitteln,
die maximale Fördersumme beträgt 20.000 Euro.

https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mukmav/klima/dl_frl_klima.pdf?%20__blob=publicationFile&v=3

 

 

Förderaufruf zur „Grüne Binnenschifffahrt" – bis zu 14 Mio. Euro - Bund Bis 19.10.2026

BMV veröffentlicht Förderaufruf zur Förderlinie 2 „Grüne Binnenschifffahrt" – bis zu 14 Mio. Euro für die Verkehrsverlagerung auf die Wasserstraße

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat den Förderaufruf zur Förderlinie 2 der „Richtlinie über Zuwendungen für eine grüne Binnenschifffahrt" veröffentlicht. Mit diesem und weiteren Förderaufrufen setzt das BMV Impulse für den Einsatz emissionsfreier und emissionsarmer Antriebs- und Energiesysteme in der Binnenschifffahrt und unterstützt die Verlagerung von Güter- und Personenverkehren auf die Wasserstraße. Das Förderprogramm leistet damit einen Beitrag zur Erreichung nationaler Klimaziele und zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Ausbau alternativer Kraftstoffinfrastrukturen (AFIR) und stärkt zugleich die Wettbewerbsfähigkeit einer modernen Binnenschifffahrt.

Worum geht es konkret?

Der aktuelle Förderaufruf betrifft die Förderlinie 2 – Verkehrsverlagerung, für die der Bund zunächst bis zu 14 Millionen Euro bereitstellt. Gefördert werden Investitionen in Projekte, die Verkehre auf die Wasserstraße verlagern, etwa durch:

  • die Umstellung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder urbaner Wirtschaftsverkehre auf emissionsfreie Binnenschiffe,
  • den Wechsel bestehender Wasserstraßenverkehre auf emissionsfreie Antriebe.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen, sofern sie wirtschaftlich tätig sind und ihren Sitz oder eine selbstständige Niederlassung in Deutschland haben. Dazu zählen insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen und Zweckverbände.

Verfahren und Fristen

Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ist als Bewilligungsbehörde für das Verfahren zuständig. Anträge können vom 1. September bis zum 19. Oktober 2026 über das Portal easy-Online eingereicht werden.

Die vom BMV mit der Programmbegleitung beauftragte NOW GmbH informiert zudem am 27. August 2026, 10:00–11:30 Uhr, in einem kostenlosen Online-Seminar über die Förderrichtlinie und den Förderaufruf der Förderlinie 2. Anmeldung hier.

https://www.bav.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2026/21082026_Start_Foerderaufruf_Foerderlinie_2_Gruene_Binnenschifffahrt.html 

 

Ausbildungsförderung 2026 — Zuschuss von 3.000 Euro pro neuen Ausbildungsplatz - Hessen Bis 30.09.2026

Mit dem 1. August 2026 hat für viele junge Menschen ein ganz neuer Lebensabschnitt begonnen – der Start der betrieblichen Berufsausbildung!
Die Ausbildung ist der erste berufliche Erfolg und gleichzeitig der Grundstein für die zukünftige berufliche Karriere.
Auch wenn sich Fachkräfteengpässe in den unterschiedlichsten Branchen abzeichnen, fällt es vielen Jugendlichen dennoch schwer
einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu finden. Rund 12.000 Jugendliche waren laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit im
Juli noch unversorgt. „Eine gute Ausbildung eröffnet jungen Menschen die Chance, auf eigenen Beinen zu
stehen und sich etwas aufzubauen. Gleichzeitig entscheidet die Ausbildung von heute darüber, ob unsere Unternehmen morgen die
Fachkräfte finden, die sie brauchen. Unser Ziel ist deshalb klar: Wir wollen möglichst jedem jungen Menschen den Weg in Ausbildung
und Beruf eröffnen“, sagt Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Kaweh Mansoori.
Besonders schwer haben es dabei insbesondere auch folgende Zielgruppen:
- Auszubildende, die ihre Ausbildung beispielsweiseaufgrund einer Insolvenz oder Schließung ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs
abbrechen mussten;
- Jugendliche, die während des Strafvollzugs eine Ausbildung begonnen haben und diese nach der Haftentlassung in einem Betrieb
fortsetzen;
- Altbewerberinnen und Altbewerber mit maximal einem Hauptschulabschluss;
- sowie Jugendliche mit erhöhtem Sprachförderbedarf.
Das Land Hessen unterstützt daher Unternehmen, die Ausbildungsplätze für diese jungen Menschen bereitstellen. Dafür wird
eine einmalige Zuwendung in Höhe von 3.000 Euro pro neu begründetem Ausbildungsplatz gewährt.

https://rp-kassel.hessen.de/soziales/ausbildungs-und-arbeitsmarktfoerderung/ausbildungsplatzfoerderung-altbewerber-abbrecher 

ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2027 mit einem gesteigerten Fördervolumen beschlossen - Bund Bis 31.12.2026

Das Bundeskabinett hat am 12.08.2026 den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2027 mit einem gesteigerten Fördervolumen
beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen bilden das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, sind in ihrer Finanzierungssituation aber strukturell
benachteiligt. Die Schwerpunkte der ERPFörderung liegen daher auf der Stärkung des Zugangs zu Finanzierung für Gründungen
einschließlich Unternehmensnachfolgen sowie auf den volkswirtschaftlich wichtigen Schlüsselbereichen Innovation, Digitalisierung
und Wagniskapital. Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: „Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat unserer
Wirtschaft. Mit rund 12 Milliarden Euro aus dem ERP-Sondervermögen stärken wir 2027 gezielt Gründungen, Innovationen und Investitionen.
Gemeinsam mit dem Deutschlandfonds verbessern wir die Finanzierungsbedingungen und geben dem Mittelstand neuen Rückenwind für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit.“
Ein im Vergleich zu 2026 um 600 Mio. Euro gesteigertes Fördervolumen der ERPKreditprogramme wird mit dem ERPWirtschaftsplangesetz
2027 ermöglicht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Innovations- und Digitalisierungsfinanzierung, mit welcher der Mittelstand in Bezug
auf zukunftsorientierte Technologien wie künstliche Intelligenz unterstützt wird.

https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/2026/20260812-gesetzentwurf-erp-wirtschaftsplangesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=6 

Wirtschaftsminister Blank stellt neue KI-Förderrichtline vor - Mecklenburg-Vorpommern Bis 31.12.2026

Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank hat am 31.07.2026 gemeinsam mit den Wirtschaftskammern die neue KI-Förderrichtlinie
des Landes vorgestellt. Mit dem Inkrafttreten erhalten kleine und mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern einen niedrigschwelligen
Zugang zur Förderung von KIAnwendungen. Grundlage dafür ist die „Richtlinie über die Gewährung von Deminimis-Zuwendungen zur Förderung der
Anwendung von Künstlicher Intelligenz“ des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

Ziel der neuen Richtlinie ist es, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere den Mittelstand – auch dabei zu unterstützen,
vorhandene Unternehmensdaten mithilfe Künstlicher Intelligenz effizient zu nutzen und neue Wertschöpfungspotentiale zu erschließen.
Für die Förderung wurde ein einfaches elektronisches Antragsverfahren entwickelt. Anträge können seit dem 30. Juni 2026 über die
Website der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH gestellt werden. Gefördert werden unter anderem KIAnwendungen
in den Bereichen Produktion, Dienstleistungen, Logistik sowie Marketing und Vertrieb. Darüber hinaus können nun
auch Ausgaben für IT-Sicherheit und Cybersicherheit im Zusammenhang mit der Einführung von KI gefördert werden.

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuell/?id=222345&processor=processor.sa.pressemitteilung 

10 Millionen Euro für die Traditionsschifffahrt - Bund Bis 31.12.2026

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert mit dem Programm „Traditionsschifffahrt“ den Erhalt und den sicheren
Betrieb von Traditionsschiffen. Die neue Förderrichtlinie wurde dazu am Donnerstag, den 16. Juli 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Förderfähig sind alle Umbau- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Dienstleistungen, die für die technische Verkehrszulassung
der Schiffe notwendig sind. 

Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr:„Traditionsschiffe sind schwimmende Zeugen
unserer Schifffahrtsgeschichte und prägen bis heute das Erscheinungsbild zahlreicher Hafenstädte. Die Schiffe sind nicht nur
wegen der historischen Bauweise erhaltenswert, sondern bewahren auch den historischen Schiffsbetrieb. Mit unserem
Förderprogramm sorgen wir dafür, dass die historischen Schiffe und ihre traditionellen Seemannschaften uns weiterhin erhalten
bleiben.“

https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/95_Traditionsschifffahrt/Traditionsschifffahrt_node.html 

Dritter Förderaufruf zur Stärkung des Binnenlandtourismus gestartet - Schleswig-Holstein 14.07.2026

Das Land Schleswig-Holstein hat den dritten Förderaufruf der Förderrichtlinie zur Stärkung des Binnenlandtourismus veröffentlicht.
Kommunen, öffentliche Einrichtungen und weitere Antragsberechtigte können sich erneut um Fördermittel für investive und
nicht-investive Projekte bewerben. 

Grundlage der Förderung sind die Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2023 sowie die Strategie Binnenlandtourismus Schleswig- Holstein
(2023). Die Finanzierung erfolgtim Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW 2021) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE) sowie des Landes Schleswig-Holstein.
Neu im aktuellen Förderaufruf sind angepasste Förderhöhen für investive und nichtinvestive Vorhaben. Antragstellende sollten daher die
aktuellen Förderbedingungen sorgfältig prüfen. Gefördert werden unter anderem nichtinvestive Maßnahmen wie die Entwicklung
nachhaltiger touristischer Angebote, Projekte zur Digitalisierung öffentlicher touristischer Dienstleistungen sowie Planungen, Studien
und Konzepte.

https://www.ib-sh.de/aktuelles/news/aktuelle-meldung/dritter-foerderaufruf-zur-staerkung-des-binnenlandtourismus-gestartet/ 

Sachsen Meisterbonus in Sachsen steigt auf 3.000 Euro - Sachsen 06.07.2026

Das sächsische Kabinett hat am 30.06.2026 die Erhöhung des Meisterbonus auf 3.000 Euro beschlossen. Die Anpassung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft
und betrifft damit alle Meisterinnen und Meister, welche in diesem Jahr ihren Abschluss machen. Damit setzt der Freistaat ein klares politisches Bekenntnis für die Gleichwertigkeit
beruflicher und hochschulischer Bildung.
Wirtschafts- und Arbeitsminister Dirk Panter: »Die Erhöhung des Meisterbonus ist ein starkes Signal der Wertschätzung für alle Meisterberufe. Damit stärken wir die berufliche
Bildung und sichern Fachkräfte für die sächsische Wirtschaft ganz konkret. Das kommt der mittelständisch geprägten sächsischen Wirtschaft nachhaltig zugute. Denn
Meisterinnen und Meister gründen oder übernehmen Betriebe, schaffen Arbeitsplätze und sichern die Ausbildung von morgen. Das ist für unseren Wirtschaftsstandort unverzichtbar.
Wer die Fachkräfte von morgen ausbilden und Betriebe erfolgreich weiterführen will, muss die berufliche Bildung verlässlich stärken.«
Nach einem coronabedingten Rückgang haben sich die Inanspruchnahme des Meisterbonus und die Zahl der Absolventinnen und Absolventen wieder deutlich stabilisiert
und liegen inzwischen auf dem Niveau von 2017. Nach Angaben der Kammern absolvierten 823 Handwerker im Jahr 2025 ihre Meisterprüfung erfolgreich. Das war der
höchste Wert seit zehn Jahren. Hinzu kamen 750 Industriemeisterinnen und Industriemeister sowie 229 Fachmeisterinnen und Fachmeister der IHK.

https://www.sab.sachsen.de/meisterbonus 

Tourismusinfrastrukturprogramm 2027 startet - Baden-Württemberg 30.06.2026

Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) werden Gemeinden, Städte und Landkreise sowie kommunale Zusammenschlüsse
bei der Finanzierung ihrer kommunalen touristischen Infrastrukturmaßnahmen durch einen Zuschuss vom Land unterstützt.
Das TIP ist das zentrale Förderinstrument, um die baden-württembergischen Kommunen bei der Umsetzung von touristischen
Infrastrukturprojekten zu unterstützen. Eine leistungsfähige und qualitativ hochwertige touristische Infrastruktur schafft Mehrwerte
weit über den Tourismus hinaus. Sie stärkt nicht nur die Attraktivität für Gäste, sondern verbessert zugleich die Lebensqualität und
das Freizeitangebot für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Vor diesem Hintergrund stellt das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms
erneut zehn Millionen Euro für kommunale infrastrukturelle Einzelprojekte zur Weiterentwicklung des Tourismus bereit.

https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Foerderprogramme/Bekanntmachung_TIP_2027.pdf 

Ideenschmiede für nachhaltige Städte und Regionen - Bund 30.06.2026

Mit der „Ideenschmiede für nachhaltige Städte und Regionen“ startet das Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt (BMFTR) das erste experimentelle Förderformat der am 24.06.2026 vorgestellten neuen Strategie „Forschung für
Nachhaltigkeit“ (FONA). Dazu erklärt Bundesforschungsministerin Dorothee Bär: „Forschung muss schneller in die Anwendung kommen. Dafür wollen wir
auch experimentelle Förderformate testen, so haben wir es in der Hightech Agenda Deutschland festgehalten. mit der neuen
FONA-Strategie setzen wir auf diesen klaren Kurs: weniger Bürokratie, mehr Tempo und mehr Raum für mutige Ideen. Die ‚Ideenschmiede
für nachhaltige Städte und Regionen‘ steht beispielhaft für diesen Ansatz. Sie eröffnet Freiräume für kreative Lösungen,
mit denen Nachhaltigkeit gestärkt wird. Sie unterstützt risikobereite Innovationen und erleichtert den Transfer vielversprechender
Ideen in die Praxis. So stärken wir die nachhaltige Wirtschaftskraft und Zukunftsfähigkeit unseres Landes.“
Im Rahmen der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA) investiert das BMFTR jährlich mehr als 800 Millionen
Euro in Forschung und Innovation. Die Strategie verbindet ökologische Verantwortung mit Wettbewerbsfähigkeit und technologischer
Souveränität. Im Mittelpunkt steht der Anspruch, Erkenntnisse schneller in konkrete Wirkung zu überführen.

https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2026/06/2026-06-17-bekanntmachung-ideenschmiede.html 

Bundeswirtschaftsministerium startet Förderaufruf für Cross-Innovationen - Bund 15.06.2026

Das Bundeswirtschaftsministerium startete am 10.06.2026 einen weiteren Förderaufruf im Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle
und Pionierlösungen (IGP). Er fokussiert auf gemeinschaftlich entwickelte Cross-Innovationen von Unternehmen.
Parlamentarische Staatssekretärin Gitta Connemann: „Die besten Ideen entstehen dort, wo Menschen und Betriebe zusammen Neues
wagen. Wenn Handwerk auf Digitalwirtschaft trifft. Wenn Start-ups mit Traditionsunternehmen an einem Tisch sitzen. Wenn
Kreative und Praktiker ihre Stärken verbinden. Genau das ist Cross-Innovation. Unterschiedliche Erfahrungen. Unterschiedliche
Blickwinkel. Ein gemeinsames Ziel: bessere Lösungen für morgen. Daraus entstehen neue Produkte, neue Dienstleistungen und neue
Wege des Arbeitens. Mit dem neuen IGPFörderaufruf wollen wir genau solche Partnerschaften stärken. Denn Innovation
braucht Mut, Austausch und Zusammenarbeit. Ich bin gespannt auf viele gute Ideen aus ganz Deutschland. Ideen, die zeigen, was
möglich ist, wenn Menschen gemeinsam Zukunft gestalten.“ Das IGP fördert die Entwicklung von unternehmerischen
nichttechnischen Innovationen. Der aktuelle Förderaufruf zielt auf gemeinschaftlich entwickelte Geschäftsmodelle
und Pionierlösungen von Unternehmen. Im Fokus stehen Cross-Innovationen wie neue Organisationsdesigns, Services oder digitale
Anwendungen, die branchen- oder disziplinübergreifend entwickelt werden. Von Interesse sind dabei beispielsweise gemeinsame
Projekte von Start-ups und etablierten Mittelständlern, von Unternehmen aus der Kreativwirtschaft und mittelständischen Industriebetrieben
oder aus dem Handwerk und jungen Digitalunternehmen.

https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Innovation/igp.html 

L-Bank digitalisiert Antragsprozesse - Baden-Württemberg 02.06.2026

Die Frühphasenfinanzierung Start-up BW Pre-Seed des Wirtschaftsministeriums und der L‑Bank hat ein neues, komplett digitales
Antragsportal. Es erleichtert Start-ups in Baden-Württemberg die Antragstellung und beschleunigt das Bewilligungsverfahren. Die
Finanzierung wird moderner und effektiver. „Mit der vollständigen Digitalisierung der Pre-Seed-Finanzierung ist ein weiterer, wichtiger
Schritt getan, um Gründungen in diesem Land effizient zu unterstützen“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für
Wirtschaft, Handwerk und Tourismus. „Unser Pre-Seed-Programm ist ein zentrales Instrument, um neuen Geschäftsideen in
einer sehr frühen Phase die Chance zu geben, sich zu entwickeln. Das ist wichtig, denn gerade davon hängt auch die Innovationskraft
unseres Landes ab.“

https://www.startupbw.de/finanzierung/beteiligungsfinanzierung/start-up-bw-pre-seed 

„DigitalInvest KMU“ — drei Million Euro bewilligt - Saarland 26.05.2026

Wirtschafts- und Tourismusminister Jürgen Barke: „Wir wollen den saarländischen Mittelstand fit für die Zukunft machen. Das Förderprogramm „DigitalInvest KMU“ ist
dabei ein zentraler Baustein, um Unternehmen bei der Digitalisierung und Modernisierung ihrer Prozesse zu unterstützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
Mehr als 500 Anträge zeigen eindrucksvoll, dass unsere Mittelstandsförderung den richtigen Bedarf trifft. Ich bin überzeugt, dass noch viele weitere kleine und mittlere Unternehmen
von dieser Förderung profitieren werden.“
Das Programm ist Teil des Mittelstandspakets der Landesregierung und bietet zwei Förderstränge: eine Basis-Förderung für grundlegende Digitalisierungsvorhaben
sowie eine Plus-Förderung für innovative Projekte, insbesondere im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) und Virtual Reality (VR).
Die Antragsstellung erfolgt komplett digital über das Fördermittelportal des Saarlandes. Die Kommunikation mit den Unternehmen läuft dadurch deutlich einfacher, was die
Bearbeitungszeit erheblich verkürzt.

https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/digitalisierung/digitalisierung-wirtschaft/digitalinvest 

E-Auto-Förderung kann ab sofort beantragt werden - Bund 26.05.2026

Das Portal für das neue E-Auto-Förderprogramm für Privatpersonen wurde am 19.05.2026 offiziell freigeschaltet: Wer sein
Elektroauto oder bestimmte Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Reichweitenverlängerer ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen
hat oder zulässt und unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt, kann ab sofort eine Förderung von bis zu 6.000 Euro beantragen.
Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße. Förderfähig sind sowohl der Kauf als auch
das Leasing von Neuwagen. Die vorhandenen Mittel in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro reichen für geschätzt 800.000
geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029.

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/E-Auto_Foerderung_2026/E-Auto_Foerderung_2026_node.html 

Betriebliche Weiterbildung – Ihr Weg zur geförderten Firmenschulung - Rheinland-Pfalz

Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung – Ihr Weg zur geförderten Firmenschulung

Die Verbesserung der Kompetenzen der Arbeitskräfte durch berufliche Weiterbildung ist ein Schwerpunkt der Förderung durch den Europäischen Sozialfonds Plus in Rheinland-Pfalz. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung stärkt die Erwerbstätigen und Beschäftigten in Rheinland-Pfalz im Prozess der Transformation der Arbeitswelt und bietet ein Förderprogramme an, das aus Mitteln der Europäischen Sozialfonds Plus finanziert wird. 

Förderumfang

  • Förderhöhe: 60% für Unternehmen der Grenzregionen in RLP (z.B. Kammerbezirk Trier), 40% alle anderen Unternehmen in RLP
  • Maximale Förderung: Bis zu 30.000 Euro pro Kalenderjahr / 1.500 € je Mitarbeiter
  • Zusätzlich: anteilige Erstattung von Personalfreistellungskosten

Voraussetzungen

  • Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
  • Privatrechtliches Unternehmen
  • Mindestens 4 Wochen Vorlaufzeit zwischen Antragstellung und Schulungsbeginn
  • Weiterbildungsumfang: Maximal 120 Zeitstunden (160 Unterrichtsstunden)

Förderfähige Kosten

  • Teilnahme- und Prüfungsgebühren
  • Lernmaterialien
  • Freistellungskosten für Mitarbeiter

Wichtige Hinweise

  • Mindestkosten der Weiterbildung: 100 Euro
  • Keine Förderung für gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen

Antragstellung

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefüllter Förderantrag
  • Handelsregisterauszug
  • Auszug aus dem Transparenzregister
  • Teilnehmerdaten
  • Detaillierte Schulungsbeschreibung

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie im ESF-Portal Rheinland-Pfalz. Die Antragstellung erfolgt über das EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus. 

Allgemeine Information: https://esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung/betriebliche-weiterbildung  

Link zum Portal: https://esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung/betriebliche-weiterbildung/antragstellung 

Maritimes Forschungsprogramm des BMWE - Bund 12.05.2026

Die maritime Wirtschaft steht vor einem strukturellen Transformationsdruck: Dekarbonisierung, Digitalisierung und geopolitisch bedingte Lieferkettenveränderungen erfordern erhebliche Investitionen in neue Technologien. Das Maritime Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) bietet hierfür eine der bedeutendsten öffentlichen Förderplattformen im deutschen Industrieumfeld.

Strategischer Rahmen: Die Maritime Forschungsstrategie 2025

Mit der Maritimen Forschungsstrategie 2025 hat das BMWE einen übergeordneten Forschungs- und Entwicklungsrahmen für die Branche vorgelegt, der unter breiter Beteiligung der maritimen Wirtschaft erarbeitet wurde. Die Strategie verfolgt drei übergeordnete Zielsetzungen: die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher maritimer Unternehmen, die Unterstützung der ökologischen und digitalen Transformation sowie den Erhalt und Ausbau hochwertiger maritimer Arbeitsplätze in Deutschland.

Die Strategie umfasst derzeit zwei operative Förderinstrumente: das Maritime Forschungsprogramm als Breitbandprogramm über das gesamte Technologiespektrum sowie die Förderlinie „Echtzeittechnologien für die Maritime Sicherheit" als thematisch fokussiertes Instrument.

https://www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/maritime-forschungsstrategie-2025/maritimes-forschungsprogramm 

Land fördert Energiefahrpläne für Unternehmen und Einrichtungen - Baden-Württemberg 04.05.2026

„Viele Unternehmen und Einrichtungen in Baden-Württemberg stellen sich jetzt zukunftsfähig auf. Dazu ermitteln sie auch, wo
sie Treibhausgas-Emissionen einsparen, erneuerbare Energien einsetzen und Prozesse energieeffizienter gestalten können. Bei
dieser durchaus komplexen Aufgabe unterstützen wir mit unserem neuen Förderprogramm ‚EnergizeBW‘. Denn Unternehmen,
die diese Transformation angehen, investieren in ihren Fortbestand und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Baden-
Württemberg und bringen zugleich die Energiewende und den Klimaschutz maßgeblich voran“, so Umwelt- und Energieministerin
Thekla Walker. 

Die Förderung soll insbesondere Unternehmen im Anschluss an die Erstellung eines Transformationsplans bei der planerischen
Vorbereitung der Umsetzung konkreter Maßnahmen unterstützen. Das Vorhandensein eines Transformationsplans
ist aber keine Fördervoraussetzung. Angestrebt werden Energiefahrpläne mit ganzheitlichem energiesystemischem Ansatz.
Das bedeutet, konkrete Potenziale zu Energieeinsparung, die Nutzung von Abwärme, Wärme- und Kältegewinnung für Produktionsprozesse
sowie Stromproduktionspotenziale und Speichermöglichkeiten sollen systemisch gemeinsam untersucht und in Richtung
Projektumsetzung gebracht werden. Gefördert werden externe Beratungsdienstleistungen an einem Standort in Baden-
Württemberg, die nicht im Rahmen einer Bundesförderung gefördert werden.

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/foerderprogramme/energie/foerderprogramm-energizebw 

Auslandsmesseprogramm (AMP) des (BMWE) - Bund 27.04.2026

Das AMP umfasst deutsche Gemeinschaftsbeteiligungen auf Auslandsmessen in einer Vielzahl von Ländern und Branchen. Die
Auswahl der Messen orientiert sich an der wirtschaftlichen Bedeutung der Zielmärkte sowie an den Interessen der deutschen Wirtschaft.
Teilnehmende Unternehmen profitieren von einem umfassenden Leistungsangebot, das die Messebeteiligung organisatorisch, gestalterisch
und kommunikativ unterstützt:
• Betreuung durch eine beauftragte Durchführungsgesellschaft im Inland sowie am Messeort („One-Stop-Shop“)
• Organisation und Koordination der deutschen Gemeinschaftsbeteiligung
• Attraktiver und einheitlicher Standbau
• Unterstützung bei der Standgestaltung durch Architekten und Messebauunternehmen
• Grundausstattung des Standes, einschließlich Beleuchtung und Stromanschluss
• Einheitliche Standbeschriftung
• Nutzung einer Lounge mit Catering für Kundengespräche
• Begleitende Maßnahmen wie Messeempfänge, Get-Together, die Einbindung in Konferenzprogramme sowie digitale Vermarktungsangebote

https://www.auma.de/ausstellen/weltweit-ausstellen/foerderungen/ 

Kommission genehmigt Beihilferegelung zur Entlastung energieintensiver Unternehmen - EU 20.04.2026

Die Europäische Kommission hat Beihilferegelungen genehmigt, mit denen energieintensive Unternehmen in Deutschland vorübergehend
von den Strompreisen entlastet werden sollen. Entsprechende Regelungen wurden auch für Bulgarien und Slowenien
genehmigt. Da den Unternehmen die Bedingung auferlegt werden muss, einen erheblichen Teil der erhaltenen Beihilfen in Maßnahmen zur
Dekarbonisierung zu reinvestieren, werden diese Regelungen zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen und
stehen im Einklang mit den Zielen des Deals für eine saubere Industrie. Die Regelungen wurden auf der Grundlage des am 25. Juni
2025 von der Kommission angenommenen Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie
(CID-Beihilferahmen) genehmigt.

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/industriestrompreis-kommission-genehmigt-deutsche-beihilferegelung-zur-vorubergehenden-entlastung-2026-04-16_de 

Neues Förderprogramm für Digitalisierung im Mittelstand" - Bremen 07.04.2026

Bremen treibt die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen weiter voran: Ab dem 1. April 2026 startet das Förderprogramm
"Digitaler Mittelstand KI". Es richtet sich an KMU, Kleinstunternehmen und Soloselbstständige, die ihre Geschäftsprozesse digitalisieren
oder Künstliche Intelligenz, automatisierte Abläufe und Cybersicherheit gezielt ausbauen möchten.

Gefördert werden Projekte mit bis zu 17.000 Euro Zuschuss. Neu ist, dass auch junge Unternehmen unter bestimmten Bedingungen
profitieren können. In diesem Fall ist eine obligatorische Erstberatung zu technologischer und datenschutzrechtlicher
Machbarkeit des Vorhabens durch die Digitallotsen des Landes Bremen verpflichtend. Das Programm läuft bis Ende 2027 und ist
zunächst mit 1 Million Euro aus Landesmitteln ausgestattet.

https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/digitaler-mittelstand 

Neue Förderrichtlinie: Umsetzung der Wärmewende vor Ort - Schleswig-Holstein 24.03.2026

Welche Heizungsanlage ist für mein Haus geeignet, um auf Erneuerbare Energien umzusteigen? Lohnt sich darüber hinaus
eine energetische Sanierung? Bei diesen Fragen ermöglicht das Land nun niedrigschwellige Beratungsangebote, ganz besonders
in den Quartieren, die kein Wärmenetz haben und in denen auch nach der kommunalen Wärmeplanung keines vorgesehen ist.
Denn dort steht keine Fernwärme zur Verfügung, sodass sich alle, die Wohnraum oder Immobilien besitzen, nach Alternativen
umschauen müssen. Solche Beratungen und andere unterstützende Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewende im Quartier können
ab 16.03.2026 mit Mitteln des Landes Schleswig-Holstein gefördert werden.

https://www.ib-sh.de/produkt/foerderung-von-quartierswaermemanagement 

Startschuss für „KI-Transfer Plus“ — Bewerbungsphase beginnt - Bayern 03.03.2026

Das Bayerische Staatsministerium für Digitales setzt sein Erfolgsprogramm „KITransfer Plus“ fort und startet in die fünfte
Runde. Ab jetzt können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus ganz Bayern bewerben. Während in den vergangenen
Jahren der Schwerpunkt des Programms auf großen Sprachmodellen gelegen hat, kehrt das Programm dieses Jahr zu
seinen Wurzeln zurück und ist für sämtliche Arten der Künstlichen Intelligenz offen.

Mit „KI-Transfer Plus“ unterstützt das Digitalministerium gemeinsam mit der Bayern Innovativ GmbH als umsetzendem Partner
gezielt mittelständische Unternehmen dabei, Künstliche Intelligenz strategisch im eigenen Betrieb zu verankern und konkrete Anwendungen
produktiv umzusetzen. Jeder Durchlauf erstreckt sich über neun Monate und begleitet 24 Unternehmen intensiv auf ihrem
Weg von der ersten Analyse bis zur Implementierung. Der neue Programmdurchlauf beginnt im Mai 2026.

https://www.ki-transfer.de/

 

Land fördert Zusammenarbeit von Mittelstand und Start-ups - Bayern 03.02.2026

Ziel des Projekts ist es, den Innovationsbedarf des Mittelstands zu identifizieren und geeignete Start-up-Losungen zu erschliesen, Kooperationspotenziale aufzuzeigen und das Vertrauen zwischen Mittelstand und Startups zu starken. Zudem sollen Matching-Veranstaltungen passende Partner zusammenbringen. Aiwanger: „Start-ups bringen frische Ideen, Tempo und neue Technologien

– genau das, was unsere etablierten Unternehmen brauchen, um jenseits ihres Kerngeschafts

neue Geschaftsfelder zu erschliesen oder Prozesse zu optimieren. Umgekehrt profitieren junge Firmen enorm von der Erfahrung, den Netzwerken und der Marktstarke des Mittelstands. Wenn beide Seiten zusammenarbeiten, gewinnen am Ende alle – und Bayern bleibt wirtschaftlich stark.“

https://www.bayern-innovativ.de/emagazin/detail/de/seite/mittelstand-start-up

Förderung von Digitalisierungsprojekten aus dem Sondervermögen gestartet – Sachsen-Anhalt 27.01.2026

Nach Auskunft der Ministerin werden mit der Förderung investive Digitalisierungsvorhaben finanziell unterstützt – also unter anderem die Anschaffung digitaler Infrastruktur und technischer Systeme, der Erwerb von dauerhaften oder zeitlich begrenzten Nutzungsrechten im Digitalisierungsbereich sowie die Entwicklung und Beauftragung digitaler Verfahren. „Kurz gesagt, wünsche ich mir Projekte, die einen nachhaltigen Beitrag zur digitalen Transformation und Leistungsfähigkeit unseres Bundeslandes auf allen Ebenen leisten“, fasste Lydia Hüskens zusammen.

https://mid.sachsen-anhalt.de/digitales/strategie-sachsen-anhalt-digital-2030/foerderrichtlinie-sachsen-anhalt-digital-foerdergrundsaetze-ministerium-fuer-infrastruktur-und-digitales

Tourismus-Fördermöglichkeiten für digitale - klimafreundliche Innovationen– Niedersachsen 27.01.2026

Eine digitale Anwendung, die klimaresiliente Radrouten vorschlägt, kindgerechte Angebote zum Klimaschutz im Harz, die Digitalisierung eines Erlebniswegs an der Thülsfelder Talsperre oder die digitale Transformation der Gästeinformation auf Wangerooge: das sind nur einige Beispiele dafür, dass die erste Förderrunde für innovative touristische Projekte in Niedersachsen erfolgreich gestartet ist. Acht spannende Vorhaben haben am Jahresende finanzielle Unterstützung erhalten. Das Land Niedersachsen hat damit den Weg für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Tourismus geebnet.

https://www.nbank.de/

Ansprechpartner

Herr Ben Hoffmann

Telefon: 0221 5957-113
E-Mail: hoffmann(at)vmwd.org

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