Der deutsche Staat muss endlich handeln
Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, die neue Sportbootrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Betrieb nicht richtlinienkonformer Boote in Deutschland zu unterbinden. So sieht es auch die neue Sportbootrichtlinie vor. Es ist absehbar, dass, wie bereits in der Vergangenheit, die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht im Produktsicherheitsgesetz erfolgen wird. Damit bleibt jedoch dem Import nicht richtlinienkonformer Boote weiterhin Tür und Tor geöffnet. Zum Nachteil des deutschen Bootshandels.
Das Produktsicherheitsgesetz wendet sich nämlich ausschließlich an die gewerbliche Wirtschaft. Der Import nicht richtlinienkonformer Boote durch Privatleute bleibt daher möglich. Natürlich sind die privaten Importeure verpflichtet, ihre Boote nachträglich im Rahmen einer PCA-Begutachtung zertifizieren zu lassen.
Aber wer kann das kontrollieren, wenn die Boote erst einmal auf den deutschen Markt
gelangt sind? In den deutschen Seehäfen jedenfalls besteht keine rechtliche Handhabe, von Privatpersonen importierte Yachten festzuhalten. Zusätzlich verschärft wird das Problem dadurch, dass im benachbarten Ausland keinerlei Notwendigkeit besteht, den Import nicht zertifizierter Yachten zu verhindern, da sie nur nach vorheriger zentraler Registrierung unter Vorlage einer Konformitätserklärung in Betrieb genommen werden können. Dadurch erübrigt sich eine Kontrolle zum Importzeitpunkt. Wir dürfen also damit rechnen, dass beispielsweise auch über Rotterdam oder Antwerpen nicht richtlinienkonforme Boote importiert und dann, ohne jede Kontrolle, über die grüne Grenze nach Deutschland verbracht werden.
Zwar ist in Deutschland sowohl für den Binnen- als auch für den Seebereich gesetzlich geregelt, dass ausschließlich richtlinienkonforme Boote in Betrieb genommen werden dürfen, wirksame Kontrollen finden jedoch nicht statt. Weitere Eingriffs
möglichkeiten ergeben sich ohnehin nur im Binnenbereich, da Voraussetzung für die Erteilung eines Kennzeichens die Vorla- ge einer Konformitätserklärung wäre. In der Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass aufgrund der Vielzahl der Kennzeichen vergebenden Stellen eine einheitliche Rechtsanwendung nichtgegeben ist. Im Seebereich bestehen mangels amtlicher Kennzeichnungspflicht ohnehin praktisch keine Eingriffsmöglichkeiten.
Aufgrund dieser Gegebenheiten bleibt festzuhalten, dass die Bundesrepublik Deutschland bisher keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen hat, um den Betrieb nicht richtlinienkonformer Boote zu unterbinden. Darin liegt ein eindeutiger Verstoß gegen europäisches Recht. Die Praxis zeigt, dass in jedem Jahr Hunderte nicht richtlinienkonformer Boote von Privatpersonen importiert und in Betrieb genommen werden. Diese Boote können in Drittländern preiswert erworben werden, da die mit der Zertifizierung verbundenen Kosten nicht anfallen. Dies führt zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Bootswirtschaft und schädigt diese dauerhaft. Der deutsche Staat ist aufgerufen, endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Benutzung nicht zertifizierter Boote und Yachten zu unterbinden. Sonst bleibt für die deutsche Bootswirtschaft nur noch der Gang nach Brüssel.





