Der Pyroschein hat ausgedient
Wenn nach dem Willen der EU Anfang 2015 Signalraketen von Kategorie P2 in Kategorie P1 herabgestuft und damit freiverkäuflich werden, ist der Fachkundenachweis für pyrotechnische Signalmittel, im Fachjargon auch Pyroschein genannt, endgültig Geschichte.
Im Vorgriff auf diese Regelung hat nun das Land Schleswig-Holstein für die Saison 2014 im Charterbereich die Vorschriften gelockert. Danach reicht es aus, wenn die Charterkunden von einer sachkundigen Person darin unterwiesen werden, wann und wie die Signalmittel der Klasse P2 verwendet werden dürfen und welche Folgen eine missbräuchliche Verwendung hat. Über die erfolgte Unterweisung erhält der Charterkunde eine schriftliche Bestätigung, die er an Bord mitführen muss.
Um den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Signalmittel sicherzustellen müssen zudem die folgenden Rahmenbedingungen eingehalten werden:
1. Signalmittel der Klasse P2 müssen in einem versiegelten oder verplombten, fest mit dem Schiffskörper verbundenen Behältnis aufgewahrt werden.
2. Das Charterunternehmen kontrolliert nach Rückgabe der Yacht den ordnungsgemäßen Zustand des Behältnisses.
3. Hinweise auf die Verwendung oder den Verlust von Signalmitteln müssen durch das Charterunternehmen dokumentiert werden.
4. Kopien der ausgestellten Bestätigungen für Unterweisungen müssen zur Einsichtnahme durch die zuständige Behörde bereitgehalten werden.
Die übrigen Bundesländer wollen diese Regelung übernehmen, bis dann 2015 die neue EU-Regelung greift, die dann das endgültige „Aus“ des Pyroschein auch für Privatyachten bedeutet.





