Gebrauchsvorteil

 

Wird ein Kaufvertrag für ein Neuboot rückabgewickelt, so werden die gezogenen Gebrauchsvorteile auf die Rückerstattung des Kaufpreises angerechnet.

Gebrauchsvorteil
 

Wird der Kaufvertrag über ein Neuboot rückabgewickelt, so muß sich der Käüfer die gezogenen Gebrauchsvorteile auf die Rückerstattung des Kaufpreises anrechnen lassen. Umstritten ist die Frage, wie diese Gebrauchsvorteile zu ermitteln sind.

Wie diese Gebrauchsvorteile zu ermitteln sind, lesen BWVS-Mitglieder unter dem Button <link content>"Mitgliederservice" (Allgemeines Recht).


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