Gebrauchsvorteilabzug
| Gebrauchsvorteilabzug |
Wird ein Kaufvertrag rückgängig gemacht, so muss sich der Käufer eines Bootes die gezogenen Gebrauchsvorteile auf die Höhe des Kaufpreises, der zurückerstattet werden muss, anrechnen lassen. Bei der Ermittlung des Gebrauchsvorteils versagen die üblichen Formeln. Da auch nur ein sehr beschränktes Erfahrungswissen vorliegt, greifen hier die Gerichte auf die Sachkunde der Sachverständigen zurück. Trotzdem: Die Schwankungsbreite der Wertermittlungen ist sehr hoch. Wie man den Gebrauchsvorteil errechnet, lesen BWVS-Mitglieder unter dem Button <link content>"Mitgliederservice" (Allgemeines Recht). |
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