Mit Sicherheit auf dem rechten Weg
Das rechtliche Beratungsangebot des BVWW im Rahmen der Mitgliedschaft stellt eine zentrale Dienstleistung des Verbandes dar. Das Angebot umfasst eine Vielzahl von Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weiteren Formularen. Im Mittelpunkt steht aber die persönliche Beratung durch den Justiziar des Verbandes, Rechtsanwalt Stefan W. Meyer. Dieser steht über die juristische Hotline des BVWW während der Bürozeiten und vielfach darüber hinaus auch kurzfristig als Ansprechpartner zur Verfügung.
Meyer ist seit mehr als 15 Jahren auf die rechtlichen Fragen der Wassersportbranche spezialisiert und verfügt über zahlreiche Kontakte, beispielsweise zu Herstellern, Importeuren, Versicherungen oder Sachverständigen. Die Beratung erfolgt schnell und kompetent. Insbesondere wird auf Grund der Branchenkenntnisse auch den wirtschaftlichen Belangen einer rechtlichen Entscheidung besondere Bedeutung beigemessen. Viele Mitglieder des Verbandes stehen inrechtlichen Fragen ständig mit Rechtsanwalt Meyer in Kontakt und greifen gern auf seine Erfahrung und Fachkompetenz zurück. Hierbei wird das Beratungsangebot in vielfacher Hinsicht und nicht nur in Streitfällen mit Kunden genutzt. In vielen Fällen wird die Beratung gerade im Vorfeld zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen in Anspruch genommen.
Einige Beispiele aus der Beratungspraxis verdeutlichen dies. Ein Händler steht mit einem Kunden in Vertragsverhandlungen. Der Kunde wünscht die Aufnahme eines bestimmten Passus‘ in den Kaufvertrag und macht den Abschluss davon abhängig. Der Händler möchte sich das Geschäft nicht entgehen lassen, ist aber unsicher im Hinblick auf die rechtlichen Folgen. Der Händler kann hier nach Inanspruchnahme der Rechtsberatung ein etwaiges rechtliches Risiko abschätzen und eine kaufmännische Entscheidung treffen. Der Käufer rügt eineinhalb Jahre nach Auslieferung eines neuen Bootes einen Mangel. Der Händler ist der Ansicht, dass ein Mangel nicht vorliegt, da ein Verschleißteil betroffen sei und wendet sich an den Verband. Im Rahmen der Rechtsberatung wird der Sachverhalt zunächst genau ermittelt und die Rechtslage im Hinblick auf die Abgrenzung von Mängeln zu Verschleißteilen und die Bedeutung der fehlenden Beweislastumkehr nach Ablauf der ersten sechs Monate nach Übergabe erläutert. Schließlich wird gegebenenfalls nach Rücksprache mit einem Sachverständigen eine Antwort an den Kunden empfohlen. Hierbei werden dem Händler auf Wunsch auch konkrete Formulierungen zur Verfügung gestellt.
Auf eine schnelle Erreichbarkeit der Rechtsberatung kam es etwa in folgendem Fall an. Ein Händler hatte ein größeres Boot ausgeliefert. Bei der Übergabe weigerte sich der Kunde unter Berufung auf Mängel, das Boot abzunehmen bzw. den vollen Kaufpreis zu bezahlen. Der Händler wollte das Boot ohne volle Bezahlung nicht herausgeben. Der Händler wandte sich noch unmittelbar am Übergabeort im Ausland an die Rechtsberatung des Verbandes. In einem Gespräch mit Rechtsanwalt Meyer konnte eine erste rechtliche Bewertung der Mängelrügen vorgenommen werden. Letztlich konnte die Übergabe durchgeführt werden, indem der Käufer den größten Teil des Kaufpreises zahlte und ein kleinerer Teil bis zur Mängelbeseitigung hinterlegt wurde. Die Übergabe wäre ansonsten an diesem Tage gescheitert, und Händler und Kunde wären vergeblich angereist. Ein Bootsbetrieb erstellt einer Kaskoversicherung einen Kostenvoranschlag für eine Bootsreparatur. Die Rechnung der Werkstatt liegt zehn Prozent über dem Kostenvoranschlag. Die Versicherung will den Mehrbetrag nicht zahlen. In diesem Fall wurden dem Mitglied im Rahmen der Rechtsberatung die rechtlichen Grundlagen des Kostenvoranschlages erläutert und der konkrete Inhalt eines Antwortschreibens an die Versicherung vorgeschlagen.
Und noch ein Fall aus der Beratungspraxis: Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger war zur Erläuterung seines Gutachtens zu einer mündlichen Verhandlung geladen. Dieser benötigte dringend eine das Prozessrecht betreffende Auskunft und nahm noch im Gerichtsgebäude unmittelbar vor dem Termin die Beratung des Verbandes in Anspruch. Die Bedenken des Sachverständigen konnten ausgeräumt und der Termin wahrgenommen werden.
Die Beispiele der täglichen Rechtsberatung ließen sich nahezu beliebig fortsetzten. Häufige Ansatzpunkte sind beispielsweise die rechtlichen Folgen einer fehlenden CE-Zertifizierung oder eines nicht vorhandenen Umsatzsteuernachweises, die Folgen von Verkehrsverstößen bei der Benutzung von Firmenwagen oder aber die Frage nach der richtigen Kündigungsfrist bei einem Arbeitnehmer. Die Mitglieder des BVWW können stets auf das verlässliche und umfassende Beratungsangebot des Verbandes zurückgreifen und erhalten hierdurch die erforderlichen Grundlagen für ihre rechtlichen oder kaufmännischen Entscheidungen. Dieses Angebot ist für die Mitglieder im Mitgliedsbeitrag enthalten und auch bei häufiger Inanspruchnahme nicht mit weiteren Kosten verbunden.





