Neue Führerscheinverordnung

Die neue Führerscheinverordnung soll spätestens zum 1. Juni 2017 in Kraft treten. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die neue Führerscheinverordnung soll spätestens zum 1. Juni 2017 in Kraft treten. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  •  Es gibt nur noch einen Sportbootführerschein, auf welchem die Antriebsart (Segel/Motor) und der Geltungsbereich (Binnen/See) vermerkt sind. Im praktischem Scheckkartenformat gibt es den neuen Führerschein allerdings erst ab 2018. Alte Scheine behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht werden.

  • Der Sportbootführerschein See darf zukünftig ebenso wie den Binnenschein im Ausland abgenommen werden.

  •  Theorie- und Praxisprüfungen können innerhalb eines Jahres in Teilprüfungen absolviert werden.

  • Mit dem Sportbootführerschein Binnen dürfen zukünftig Boote bis zu einer Länge von 20 m (bisher 15 m) gefahren werden. Eine Ausnahme bildet der Rhein. Dort bleibt es bei 15 m Länge.

  • Mit Ausnahme des Rheins dürfen Sportboote mit weniger als 15 PS ohne Altersbeschränkung gefahren werden. Bisher war dies erst ab 16 Jahren möglich.

  •  Die neuen Scheine werden teurer. Gebühren und Nebenkosten wurden erneut angepasst.