Neue Führerscheinverordnung
Die neue Führerscheinverordnung soll spätestens zum 1. Juni 2017 in Kraft treten. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Es gibt nur noch einen Sportbootführerschein, auf welchem die Antriebsart (Segel/Motor) und der Geltungsbereich (Binnen/See) vermerkt sind. Im praktischem Scheckkartenformat gibt es den neuen Führerschein allerdings erst ab 2018. Alte Scheine behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht werden.
- Der Sportbootführerschein See darf zukünftig ebenso wie den Binnenschein im Ausland abgenommen werden.
- Theorie- und Praxisprüfungen können innerhalb eines Jahres in Teilprüfungen absolviert werden.
- Mit dem Sportbootführerschein Binnen dürfen zukünftig Boote bis zu einer Länge von 20 m (bisher 15 m) gefahren werden. Eine Ausnahme bildet der Rhein. Dort bleibt es bei 15 m Länge.
- Mit Ausnahme des Rheins dürfen Sportboote mit weniger als 15 PS ohne Altersbeschränkung gefahren werden. Bisher war dies erst ab 16 Jahren möglich.
- Die neuen Scheine werden teurer. Gebühren und Nebenkosten wurden erneut angepasst.





