Probleme mit Kojencharter auf den Balearen? u.a. #VMWD und #EBI haben kürzlich interveniert – Licht am Horizont

Zentrale Änderung der Vorschriften

Die Generaldirektorin der Handelsmarine, Ana Núñez, kündigte an, dass die neue Allgemeine Verordnung für die Freizeitschifffahrt den Charterbetrieb nach Einzelplätzen auf Booten der Liste 6ª erlauben wird.

Das ist eine wesentliche Änderung, da dieses Modell bisher auf staatlicher Ebene nicht erlaubt war.

 

Konflikt mit der balearischen Regelung
Das Dekret 44/2025 der Balearen untersagt weiterhin ausdrücklich den Verkauf nach Einzelplätzen. Es stuft diese Tätigkeit als Personenbeförderung ein, die ausschließlich Booten der Liste 2ª vorbehalten ist – basierend auf einem Gutachten der regionalen Rechtsabteilung.
Nach der staatlichen Ankündigung sieht die balearische Regierung ihre bisherige Regelung zwar als rechtmäßig bestätigt, erkennt jedoch an, dass eine Anpassung an die neue nationale Vorschrift erforderlich sein wird, sobald diese in Kraft tritt.

Auswirkungen auf die Branche
Charterunternehmen (Liste 6ª):
Sie erhalten Zugang zu einem neuen Geschäftsmodell durch den Verkauf einzelner Plätze. Dadurch können neue Kundengruppen erschlossen sowie Auslastung und Nachfrage gesteigert werden.

Anbieter von Ausflugsfahrten (Liste 2ª):
Diese sehen sich mit wachsender, teilweise als unfair empfundener Konkurrenz konfrontiert und verweisen auf strengere Sicherheitsanforderungen und Kontrollen in ihrem Segment.

Segelschulen und Ausbildung:
Der Bereich profitiert besonders, da das Modell bereits für Kurse, Meilensammeln und internationale Ausbildungsprogramme genutzt wird. Die neue Regelung schafft hier zusätzliche Rechtssicherheit.

Strategische Kernaussagen
Die Freizeitschifffahrt wird breiter zugänglich, der Wettbewerb im nautischen Tourismus nimmt zu, und zugleich wächst der Druck, die Sicherheitsstandards zwischen den Listen 2ª und 6ª anzugleichen.