Resolution

der Wirtschaft zum Wassertourismuskonzept des Bundes, der Bedeutung der Wasserstraßen für eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur und den Wirtschaftsstandort Deutschland

Resolution der Wirtschaft zum Wassertourismuskonzept des Bundes, der Bedeutung der Wasserstraßen für eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur und den Wirtschaftsstandort Deutschland

Die Wirtschaft der Metropolregion und viele ostdeutsche Bundesländer begrüßen die Absicht des Bundes, mit einem Wassertourismuskonzept die Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Wassertourismus und Wassersports zu schaffen. Die Unterzeichner lehnen die dafür maßgebliche und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingeführte Kategorisierung der Bundeswasserstraßen entschieden ab, da diese bislang lediglich den Güterschifffahrtsverkehr berücksichtigt und als alleinige Bemessungsgrundlage heranzieht. Die damit verbundenen Einsparungen bei Personal und Instandhaltung führen gerade in den ostdeutschen Bundesländern zu erheblichen Beeinträchtigungen insbesondere für die wassertouristische, aber auch für die gesamtwirtschaftliche und demografische Entwicklung.

Die Umsetzung der BMVI-Pläne hat bereits eine deutlich negative Signalwirkung für die Wirtschaft: Die schleichende „Trockenlegung“ der ostdeutschen Wasserstraßen beeinträchtigt das Vertrauen zukünftiger Investoren wie auch bereits ansässiger Unternehmen in den Standort schwer. Ein möglicher Rückzug des Bundes aus einzelnen wassertouristischen Revieren und die damit verbundene Abkoppelung vom Bundesnetz führen zu einer Entwertung der privatwirtschaftlichen und öffentlichen Investitionen. Viele der Investitionen in wassertouristischer Infrastruktur erfolgten mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Eine Mittelkürzung für die ausgewiesenen „Restwasserstraßen“ und die unklare Zukunft der Gewässer mit touristischer Nutzung widerspricht der „Bundesinitiative zur Förderung des Wassertourismus in Deutschland“. Ziel der Initiative ist es, das Wassersportland Deutschland und seine Infrastruktur zu erhalten, auszubauen und die Attraktivität weiter zu steigern.

Der Wassertourismus ist im ländlichen und strukturschwachen Raum zu einer wichtigen Einnahmequelle geworden. Allein in Berlin und Brandenburg wird im Wassertourismus mit rund 2.124 direkt Beschäftigten ein Jahresbruttoumsatz von rund 200 Millionen Euro erwirtschaftet. Neben den wassertouristischen Anbietern profitieren davon auch Campingunternehmen, Hotellerie, Gastronomie, Einzelhandel, Kultureinrichtungen, Zuliefergewerbe usw. Damit leistet der Wassertourismus einen wesentlichen Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Länder, der die erforderlichen öffentlichen Ausgaben, die Unterhaltung der Wasserstraßen und die notwendigen Neuinvestitionen rechtfertigt.

Ein Blick auf die Landkarte verdeutlicht die Bedeutung des Wasserstraßennetzes in Ostdeutschland: Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg verfügen über knapp 60.000 km Fließgewässer, gut 3.200 Seen und eine mehr als 1.945 km lange Ostseeküste, gut 890 Bootshäfen mit insgesamt 50.000 Liegeplätzen. In Berlin und Brandenburg sind 65 Reedereien mit über 186 Schiffen, 128 Kanuverleiher mit mehr als 3.500 Booten, sowie mehr als 1.256 Segel- und Motorboote sowie Charteryachten stationiert – mit nach wie vor steigender Tendenz. Dem Netzgedanken einer länderübergreifenden Angebots- und Infrastruktur kommt demnach große Bedeutung zu.

Wir appellieren daher an den Deutschen Bundestag, im Zuge der Verabschiedung des Wassertourismuskonzeptes, der derzeit vorgenommenen Kategorisierung der Bundeswasserstraßen eine klare Absage zu erteilen. Sie ist unausgewogen, volkswirtschaftlich kontraproduktiv und hemmt gerade Ostdeutschland in seiner Entwicklung deutlich. Insbesondere die durch die geografischen Gegebenheiten (Flüsse, Kanäle, Seen) prädestinierten, aber ansonsten oftmals strukturschwachen Regionen, haben durch den Wassertourismus erhebliche Entwicklungspotenziale, die auch zur Stärkung des gesamtdeutschen Wachstums genutzt werden müssen.
Es bedarf einer verlässlichen und zukunftsorientierten Wassertourismuspolitik der Bundesregierung! Deshalb fordert die Wirtschaft:

  1. Das Konzept zur WSV-Reform muss verändert werden: Eine Priorisierung der Mittelverwendung muss unter Berücksichtigung einer konzeptionellen Netzplanung (Railistics-Gutachten) auf der bewährten Grundlage des Nutzen-Kosten-Verhältnisses unter der Berucksichtigung der Anforderungen des Wassertourismus und der Güterschifffahrt erfolgen.
  2. Die Verlässlichkeit und Transparenz der Unterhaltungsziele und geplanter Investitionen in die Binnenwasserstraßen, insbesondere in die Schleusenbauwerke, sind zu erhöhen und nutzerorientierte Schleusenbetriebszeiten sind zu gewährleisten.
  3. Der Erlass des BMVI zum Investitionsstopp baureifer Vorhaben an den Wasserstraßen muss sofort aufgehoben werden; Instandhaltungsmaßnahmen an den Wasserstraßen müssen zügig fortgesetzt werden.
  4. Die Investitionsmittel des Bundes fur die Binnenwasserstraßen und die Zufahrten der Seehäfen müssen erhöht werden, um sowohl die Unterhaltung, den Betrieb als auch die weitere Ertüchtigung der Wasserstraßen in Deutschland zu ermöglichen und damit die Voraussetzung für weiteres Wirtschaftswachstum zu schaffen.
  5. Wasserstraßen dienen allen Verkehrsteilnehmern. Die Sportschifffahrt und die Freizeitschifffahrt dürfen nicht zu Gunsten anderer Verkehrsfunktionen benachteiligt werden.
  6. Die Finanzierung der verkehrlichen Infrastruktur muss eine staatliche Aufgabe bleiben. Die Berechnungsgrundlagen für die gesamtwirtschaftliche Beurteilung von Investitionen müssen neu überdacht werden.
  7. Für eine objektive Gliederung in Reviertypen ist die transparente Erarbeitung und Darstellung von Kriterien, die neben der Kennzahl der transportierten Tonnagen auch die gesamte volkswirtschaftliche Bedeutung inklusive diverser (touristischer) Wertschöpfungsketten berücksichtigt, unerlässlich.

16. April 2015