Rückgabebelehrung

 

Häufig empfiehlt es sich, dem Kunden anstelle einer Widerrufsbelehrung eine Rückgabebelehrung zu geben.

Rückgabebelehrung
 

Bei einem Verkauf von Waren im Wege des Fernabsatzes ist eine Rückgabebelehrung sinnvoller als eine Widerrufsbelehrung. Auch hierzu ist ein amtlicher Formulierungsvorschlag veröffentlicht worden.

Es empfiehlt sich die Formulierungen aus der BGB-Informationspflichten-Verordnung zu übernehmen. Beachten Sie, dass bei einer unrichtigen Belehrung die Rückgabefristen nicht in Lauf gesetzt werden. Sie müssen dann noch nach längerer Zeit die Ware zurücknehmen.

BWVS-Mitglieder können sich diesen amtlichen Vorschlag unter dem Button <link content>"Mitgliederservice" (Allgemeines Recht) anschauen.

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