Seemann folgt Bergmann

Im ehemaligen Braunkohlerevier in der Lausitz und rund um Leipzig entsteht eine Seenlandschaft in großem Stil, die sich zur größten, von Menschenhand geschaffenen Wasserlandschaft Europas mausern soll. Noch gibt es reichlich Entwicklungspotenzial.


Im ehemaligen Braunkohlerevier in der Lausitz und rund um Leipzig entsteht eine Seenlandschaft in großem Stil, die sich zur größten, von Menschenhand geschaffenen Wasserlandschaft Europas mausern soll. Noch gibt es reichlich Entwicklungspotenzial. Hans Wischer berichtet.

Seit über 100 Jahren haben Bagger und Tagebauer ihren Spuren im Boden der Lausitz und rund um Leipzig hinterlassen, um nach Braunkohle zu buddeln, was die Landschaft hergab. Diese Spuren beseitigt derzeit die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- und Verwaltungsgesellschaft (LMBV mbH) und legt eine Seenlandschaft in großem Stil an. 172 Seen sind es insgesamt, und auf einigen von ihnen kann man bereits per Boot unterwegs sein. Die Kapazitäten der bereits angelegten Liegeplätze sind für maximal 7,50 bis neun Meter Länge ausgelegt.

Geografisch lassen sich die Seenplatten in zwei Regionen einordnen. Zum einen ist da das Lausitzer Seenland rund um die Städte Hoyerswerda, Senftenberg und Spremberg in den Bundesländern Brandenburg und Sachsen, zum anderen das Leipziger Neuseenland rund um die Stadt Leipzig. Eine Wasserwegverbindung zwischen diesen beiden Regionen besteht nicht. In Brandenburg kennt man bereits Landesgewässer und eine entsprechende Nutzungsverordnung. In Sachsen gibt es noch keine Landesgewässer. Dort gilt für die im Sächsischen Wassergesetz aufgeführten, allgemein schiffbaren, nach Feststellung der Fertigstellung für die Nutzung durch Schifffahrt oder als schiffbar erklärten Gewässer (Schiffbarkeitserklärung) die Sächsische Schifffahrtsverordnung in Verbindung mit unterschiedlichen, regionalen Vorschriften, die von der LMBV zusammen mit den Landkreisen oder Kommunen für die maritime Nutzung festgelegt wurden.

Der Grund: Die neuen Seen, allesamt bis zu 50 Meter tiefe, ehemalige Tagebau-Restlöcher, unterstehen derzeit noch fast alle der zum Umfeld des Bundesfinanzministeriums zählenden LMBV. Die ist zuständig für die bergmännische Sanierung der Tagebau-Restlöcher für eine spätere (wasser-)touristische Nachnutzung. Erst nach Abschluss der Sanierungsarbeiten werden die Seen aus der Bergaufsicht entlassen. Die erfolgt aus Haftungsgründen erst, wenn die Ufer- und Grundbeschaffenheiten rundum so abgesichert sind, dass nichts mehr abrutscht. Denn für den Tagebau wurde ursprünglich das Grundwasser abgesenkt, wobei sich die Böden mit Luft angereichert haben, und die kann jetzt beim neuerlichen Anheben des Grundwasserstandes einzelne Bodenpartien lösen. Für einige der Gewässer hat die LMBV bereits Nutzungsverträge mit einzelnen Kommunen abgeschlossen. Für eine Förderung des überregionalen Tourismus, im Amtsdeutsch als Destination bezeichnet, wäre für alle Seen eine einheitliche Regelung (Schiffbarkeitserklärung) anstelle regional unterschiedlicher Vorschriften dienlich, damit sich die Touristen nicht in einem Wirrwarr unterschiedlicher Rechtsvorschriften auf den Seen und innerhalb eines schmalen Uferstreifens zurechtfinden und auf den Seen keine Tonnen zur Kennzeichnung einer Gemeindegrenze ausgelegt werden müssen.

Gemäß Sächsischer Schifffahrtsverordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für Fahrzeuge und Verbände zwölf Stundenkilometer und für Kleinfahrzeuge 15 Stundenkilometer. In den Uferrandzonen, und damit in einer Entfernung von bis zu fünf Metern vom Ufer, müssen sieben Stundenkilometer eingehalten werden. Zu bewachsenen Uferzonen muss ein Mindestabstand von einem Meter gewahrt werden. Ab einer Mindestbreite des Gewässers von über 200 Metern sind ab einer Entfernung von 100 Metern zum Ufer 30 Stundenkilometer gestattet. Nicht erlaubt ist das Schleppen von Flugkörpern wie Flugdrachen, Drachenfallschirmen und ähnlichen Geräten, Kite-Surfing, Wasserskilaufen, das Benutzen von Amphibienfahrzeugen, Unterwasserfahrzeugen, Wassermotorrädern, Wasserbikes, Wasserkatzen und ähnlichen Kleinfahrzeugen. Ausnahmen kann die zuständige Wasserbehörde auf dafür ausgewiesenen Gewässerabschnitten gestatten. Laut Sächsischem Wassergesetz benötigt man für die Errichtung von Anlagen in, an, unter und über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich eine wasserrechtliche Genehmigung.

Das Lausitzer Seenland

Über die BAB 9 (Berlin-Dresden) ist Spremberg am Rande des Lausitzer Seenlandes mit dem Trailerbootgespann bestens anzusteuern. Der erste See in der Lausitz, der Senftenberger See mit einer Fläche von 13 Quadratkilometern, wurde bereits 1973 freigegeben und ist mittlerweile ein Brandenburger Landesgewässer. Sieben Kilometer der insgesamt 18 Kilometer Uferlinie sind als Badestrand ausgewiesen. Die Anzahl der Boote auf dem See ist nicht limitiert, die Boote müssen aber – wie allgemein in Deutschland üblich – angemeldet sein, und es gilt ein Tempolimit von 15 Stundenkilometern. Wasserski, Jetski und Kiten ist nicht erlaubt. 2013 ging in Senftenberg ein Stadthafen mit 100 Liegeplätzen in Betrieb, und im selben Jahr wurde die Kanalverbindung Überleiter 12 in den Geierswalder See (6,2 Quadratkilometer) eröffnet, der zu einem kleinen Teil in Brandenburg und zu einem größeren in Sachsen liegt, sich aber noch im Eigentum der LMBV befindet. Vom 1. April bis zum 31. Oktober ist Surfen, Segeln und Motorbootfahren nach den Richtlinien der Sächsischen Schifffahrtsordnung erlaubt, der Bootsbestand nicht limitiert, und das Tempolimit liegt je nach Uferabstand bei sieben bis 30 Stundenkilometern. Rund 100 Liegeplätze und weitere für Gäste gibt es bereits. Vom Geierswalder See gibt es mit dem Barbara Kanal eine Verbindung zum sächsischen Partwitzer See (11,2 Quadratkilometer), die aber wegen unterschiedlicher Wasserqualität in den beiden Gewässern noch gesperrt ist. Der See hat eine als Naturschutzgebiet ausgewiesene große Halbinsel, die ihn fast in zwei Hälften unterteilt. Er befindet sich zwar noch im Besitz der LMBV, darf aber gemäß eines Unternutzungsvertrages mit der Anliegergemeinde Elsterheide in Anlehnung an die Sächsische Schifffahrtsordnung wie der Geierswalder See genutzt werden. Im Nordosten des Sees ist bereits ein Hafenbecken mit einer Mole angelegt.

Am Bärwalder See (14 Quadratkilometer) bei Boxberg im Osten der Lausitz – und dem größten See in Sachsen – sind von April bis Ende Oktober Motorbootfahrer, Segler und Surfer willkommen. Es gilt die Sächsische Schifffahrtsverordnung. Bis zu 40 Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen gleichzeitig auf dem See genutzt werden, Boote mit Elektromotoren, Segelboote und Surfboards unbegrenzt. Wasserski, Jetski und Kitesurfen ist nicht gestattet. Der Yachthafen mit Slipstelle wurde im Sommer 2008 eingeweiht und bietet ca. 90 Liegeplätze für Motor- und Segelboote.

Der brandenburgische Sedlitzer See (13 Quadratkilometer) ist noch nicht endgültig geflutet und kann demzufolge noch nicht genutzt werden. Es fehlen noch neun Meter Wasserdifferenz. Die endgültige Flutung wird für 2019 erwartet, und dann gibt es auch eine 1,2 Kilometer lange Kanalverbindung zum Geierswalder See. Schon jetzt plant die Stadt Senftenberg an seinem Nordufer die Schaffung eines maritimen Gewerbegebietes. Für die weiteren Lausitzer Seen sind unterschiedliche Nutzungskonzepte angedacht, unter anderem für den Spreetaler See ein Speedboot-Zentrum in Zusammenarbeit mit einem Investor und dem Deutschen Motoryachtverband.

Das Leipziger Neuseenland

Alle Seen des Leipziger Neuseenlandes liegen im Freistaat Sachsen und wurden bislang noch nicht aus der Bergaufsicht entlassen. Dennoch können einige aufgrund von Vereinbarungen zwischen der LMBV und den anliegenden Kommunen bereits genutzt werden. So gibt es beispielsweise an vier Seen im Leipziger Süden, über die BAB 38 bestens mit Trailerbootgespann zu erreichen, schon Marinas, Steganlagen, Slipstellen, etc.

Der 4,4 Quadratmeter große Cospudener See gilt als die Badewanne Leipzigs, wurde im Jahr 2000 in Betrieb genommen, steht aber noch unter Bergaufsicht, und Nutzungen wie das Bootfahren stellen vorgezogene Folgenutzungen dar. Unabhängig davon ist der Cospunder See im Sächsischen Wassergesetz
für die Schiffbarkeit vorgesehen, und die Landesdirektion Sachsen als zuständige Behörde arbeitet an der Schiffbarkeitserklärung (Feststellung der Fertigstellung der Gewässer für die Nutzung durch allgemeine Schifffahrt). Bis dahin müssen alle Boote mit einem Verbrennungsmotor, der nach der G-Sportbootrichtlinie 2013/53/EU bzw. nach den Richtlinien 94/25/EG und 2003/44/EG zugelassen ist (also vor allem 4-Takt-Benzin-Außenbordmotoren, Dieseleinbaumotoren, aber bis auf wenige Ausnahmen keine 2-Takt-Motoren), und alle größeren Boote (auch Hausboote ohne Motor), die nicht zu den „kleinen Wasserfahrzeugen“ zählen, eine wasserrechtliche Gestattung nach § 5 Abs. 3 SächsWG beantragen. Bereits zugelassen sind aktuell 158 Motor- und Segelboote mit Verbrennungsmotoren. Für weitere Genehmigungen gilt: Sollte der o.g. erforderliche Nachweis für den Motor nicht erbracht werden können, hingegen aber der Nachweis, dass der Motor die Bodenseenorm einhält, dann wird auch das anerkannt. Bei der Bearbeitung der Anträge steht der Gewässerschutz im Vordergrund, da es sich bei dem Gewässer um einen noch jungen Bergbaufolgesee handelt, der sich und sein ökologisches System erst noch entwickeln muss. Da das Gewässer zum Teil in der Stadt Leipzig und zum Teil im Landkreis Leipzig liegt, ist jeweils die Wasserbehörde für diese Gestattungen zuständig, von deren Territorium die Nutzung ausgeht. Der Antrag für die Genehmigung ist schriftlich zu stellen und die EG-Konformitätserklärung beizufügen. Wenn die erforderlichen Daten aus anderen Papieren zu erkennen sind, reicht das auch. Für die Bearbeitung ist von drei Tagen bis zu zwei Wochen auszugehen, das Boot muss nicht vorgeführt werden. Auf dem Cospudener See gilt schon die Sächsische Schifffahrtsverordnung mit den darin aufgeführten bundesrechtlichen Regelungen, so auch zur Kennzeichnungspflicht und zur Führerscheinpflicht. Amtliche Kennzeichen aus anderen Bundesländern und Führerscheine werden anerkannt. Die Einhaltung kontrolliert die Wasserschutzpolizei. Das derzeitige Tempolimit beträgt zehn Stundenkilometer, wird aber nach der Schiffbarkeitserklärung an die in der Sächsischen Schifffahrtsverordnung festgelegten Geschwindigkeiten angepasst. Für den Badestrand am Nordufer wurde der Sand eigens aus Mecklenburg-Vorpommern herangeschafft, für Motor-und Segelboote gibt es am Südostufer in der Marina Pier 1 mit breiter Slipstelle, Seesauna, Serviceeinrichtungen und Restaurants eine Marina mit 170 Liegeplätzen im Wasser und noch einmal so vielen auf Trailer-Stellplätzen an Land. Außerdem verfügt der Hafenbe-treiber Pier 1 über ein Gästekontingent für fünf Boote mit Verbrennungsmotoren und kann die Zulassung direkt ausstellen, wenn die Verbrennungsmotoren den o.g. Richtlinien entsprechen.

Zum benachbarten Zwenkauer See (9,7 Quadratkilometer) ist ab 2022 eine Kanalverbindung mit Schleuse geplant. Noch fehlt dem See gut ein Meter am endgültigen Wasserstand. Eigentlich wäre er noch nicht einmal so weit gefüllt, doch während einer außerordentlichen Hochwassersituation wurde das aus dem Gebirge strömende Hochwasser in den Zwenkauer See geleitet. Wäre er nicht gewesen, hätte das Hochwasser die Stadt Leipzig überflutet. In Zwenkau am Südufer entstand bereits ein mit einer Steinmole vor Wind und Wellenschlag geschützter Hafen mit 240 Liegeplätzen auf einem als Kap Zwenkau bezeichnetem Areal der Gesellschaft Sächsisches Seebad Zwenkau mit Slipstelle, Bootskran, landseitiger Wohnbebauung und Flächen für einen Bootsclub sowie Servicebetriebe. Am Nordufer ist eine weitere Marina angedacht, und daneben ist derzeit eine zur Stadt Leipzig gehörende, mit Bojen gekennzeichnete kleinere Wasserfläche noch gesperrt. Fahrgenehmigungen, hier als Master-Genehmigungen bezeichnet, werden vom Hafenbetreiber, der Sächsischen Seebad Zwenkau, im Auftrag der Stadt Zwenkau für maximal 320 Boote (davon 100 reine Motorboote) gratis erteilt. Als Tempolimit gelten bis zur Freigabe für die allgemeine Schifffahrt auch hier noch zehn Stundenkilometer. Man arbeitet darauf hin, Regattaveranstaltungen in Kooperation mit dem DSV und überregionaler Ausrichtung an den Zwenkauer See zu holen.

Am Störmthaler See (7,65 Quadratkilometer) bietet der Hotel- und Ferienhauskomplex Lagovida auf der Magdeborner Halbinsel 100 Liegeplätze an einer Steganlage, die nur durch die Hotelhalle erreichbar ist. Eine Slipanlage komplettiert den Hotelhafen. Im Hotel gibt es auch die „Einzelfahrkarten“ auf der Grundlage einer Master-Genehmigung der Gemeinde Großpösna (im Auftrag des Landkreises Leipzig) für maximal 300 Boote (davon 100 Motorboote) für einen Jahrespreis von 20 Euro. Zudem gilt auch hier noch das Tempolimit von zehn Stundenkilometern. Interessantes Ansteuerungsziel im See ist die auf einen Schwimmponton gesetzte Kirchenkuppel Vineta, zu der auch Ausflugsboote fahren. Am südlichen Ende des Sees nahe Espenhain kann man noch die Schienen sehen, über die dereinst die Bergwerksbahn die Braukohle aus dem Tagebauloch heraus transportierte. Dieser Bereich würde sich gut als Wasserskistrecke anbieten – wenn sich die Verantwortlichen denn für eine solche Strecke entscheiden würden.

Im Norden existiert bereits seit 2013 der Störmthaler Kanal als Verbindung – mit Schleuse, Kammermaß 5 x 20 Meter – zum im Jahr 2006 freigegebenen, 2,5 Qu8adratkilometer großen Markkleeberger See. An dem hat sich neben einer Slipstelle die ALL-on-SEA Wassersportschule (Surfen, Jollensegeln, Tauchen) etabliert, besteht mit dem Kanu Park eine flutbare Wildwasserstrecke und gibt es am Ortsrand von Markkleeberg eine Seepromenade mit Anleger für zwei Fahrgastschiffe – vor einem Wohngebiet am Hang. Für die Nutzung mit einem Boot gelten die gleichen Bedingungen wie für den Cospudener See. Gegenwärtig gibt es für den Markkleeberger See 49 Gestattungen für Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren – darunter 33 Motorboote und 13 Segelboote. Für den Kanal hinüber zum Störmthaler See kann jeder eine Gestattung erhalten, der eine Berechtigung hat, neben dem Störmthaler See auch den Markkleeberger See zu nutzen.

Der Hainer See (5,6 Quadratkilometer) befindet sich in Privatbesitz, Hausrecht und Verkehrssicherungspflicht werden von Blauwasser Seemanagement wahrgenommen. Die Nutzung durch Anlieger und Gäste ist unterschiedlich geregelt: Gäste erhalten für 15 Euro eine befristete Nutzungserlaubnis, Anrainer und Gewerbetreibende müssen eine wasserrechtliche Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Leipzig einholen. Insgesamt gelten ähnliche Voraussetzungen wie für den Cospudener See entsprechend der Sächsischen Schifffahrtsverordnung. Wichtig für Gäste: Die Länge der Motorboote ist auf acht Meter begrenzt, die der Segelboote auf zwölf Meter, die Leistung der Motoren auf 20 PS. Surfen ist erlaubt, und eine Wassersportschule am Nordufer hat eine Sondergenehmigung für den Betrieb eines Wasserski-Zugbootes samt Skistrecke.

Eine erfreuliche Meldung kam Ende April: Eine Master-Gestattung für den Zwenkauer, Störmthaler und Hainer See bei Espenhain gilt künftig auch auf den jeweils anderen beiden Seen – sofern deren Genehmigungskapazitäten noch nicht ausgeschöpft sind. Zwar ist es immer noch notwendig, eine seenbezogene Gestattung an den Häfen zu erhalten, dies wird künftig jedoch wesentlich einfacher und schneller vonstattengehen, da die individuellen Prüfungen der Motoren künftig nur noch einmal im Heimathafen notwendig sind und an den anderen Seen wegfallen können. Außerdem werden keine Kosten für die Gestattungen zur Nutzung der anderen Seen erhoben. Als besonderes Highlight haben die Seen- und Hafenbetreiber vereinbart, dass für die Inhaber von Saisonliegeplätzen für jeweils zwei Wochenenden in der Saison 2016 kostenfreie Gastliegeplätze im Rahmen der frei verfügbaren Liegeplätze zur Verfügung gestellt werden.

Potenziale für wassertouristische Aktivitäten im Leipziger Neuseenland sind also durchaus vorhanden. Ausdrücklicher Wunsch der regionalen Akteure ist die Entwicklung einer Wassersportregion mit üerregionaler Bedeutung. Doch noch regiert ein Klein-Klein unterschiedlicher regionaler Regelungen, die es für Wassersporttouristen schwierig machen, sich die Region für ihr Freizeithobby zu erschließen. Man muss fast schon über Insiderkenntnisse verfügen, um zu den gewünschten Genehmigungen zu gelangen. Aus touristischer Sicht ist dies wenig einladend und kann schnell dazu führen, dass sich viele Interessierte resigniert anderen Regionen zuwenden, in denen der Weg zum Ziel einfacher geregelt ist. Eine solche Entwicklung bremst naturgemäß auch die Investitionsneigungen wassertouristischer Unternehmen.

Andererseits ist die Entwicklung einer Seenlandschaft und die Schaffung wassertouristischer Möglichkeiten sprichwörtlich aus dem Nichts heraus angesichts der vielen regionalen und kommunalen Akteure mit durchaus unterschiedlichen Interessen und teilweise ungeklärten rechtlichen Verhältnissen eine sehr schwierige Aufgabe, deren Lösung entsprechend viel Zeit benötigt. Vor der Freigabe durch die allgemeine Schifffahrt ist es nun Aufgabe der Landesdirektion Sachsen, die unterschiedlichen Interessen und Belange zu ermitteln, zu bewerten und zu einer allseits akzeptierten Lösung zusammen zu führen, wobei sich insbesondere die Bedenken des Naturschutzes als hohe Hürde herausgestellt haben. Die Schiffbarkeitserklärung wird aber absehbar ein wichtiger Schritt sein, um zu vereinheitlichten Nutzungsbedingungen in den neuen Tagebauseen zu gelangen. Damit wäre auch der Weg zur touristischen Förderungen von Destinationen durch den Freistaat geebnet – jedenfalls dort, wo sich die Kommunen dies wünschen.