Sicht vom Steuerstand - Nachrüstung von Vermietbooten

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstelle Ost, hat mit Schreiben vom 30. Januar 2015 an die Vermieter von Sportbooten im Binnenbereich darauf hingewiesen, dass gemäß BinSchStrO vom Steuerstand aus nach allen Seiten genügend freie Sicht gegeben sein muss.


Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstelle Ost, hat mit Schreiben vom 30. Januar 2015 an die Vermieter von Sportbooten im Binnenbereich darauf hingewiesen, dass gemäß BinSchStrO vom Steuerstand aus nach allen Seiten genügend freie Sicht gegeben sein muss. Hintergrund ist die zunehmende Anzahl an Vermietfahrzeugen, die diese Voraussetzung augenscheinlich nicht erfüllen. Gleichzeitig wurden für die Wassersportsaison 2015 entsprechende Kontrollen angekündigt.

Auf Anfrage des BVWW hat die WSV bestätigt, dass bei Booten, die den Anforderungen der Sportbootrichtlinie entsprechen und für die eine Konformitätserklärung vorliegt, keine Nachrüstungen erforderlich sind, sofern die für die Konformität zwingend vorgeschriebene harmonisierte Norm DIN EN ISO 11591 „Sicht vom Steuerstand“ eingehalten wurde.

Köln, den 11. Februar 2015
Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V.
Gunther-Plüschow-Straße 8
50829 Köln

Ansprechpartner:
Jürgen Tracht
Tel.: 0221 5957115
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