Verbot von Signalhörnern mit fluorierten Treibhausgasen
Köln, 12.Dezember 2014. Das Umweltbundesamt hat mitgeteilt, dass ab 1. Januar 2015 Signalhörner für die Freizeitschifffahrt, die mit fluorierten Treibhausgasen (z.B. Tetrafluorethan) betrieben werden und ein Treibhauspotenzial von 150 und mehr besitzen, nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Die im Handel befindlichen Signalhörner enthalten üblicherweise diese Treibhausgase. Altbestände, die sich bereits beim Handel befinden, dürfen aufgebraucht werden.
Nach der alten Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase waren Signalhörner, die zu Sicherheitszwecken in der Verkehr gebracht wurden, wie zum Beispiel Signalhörner für die Schifffahrt, nicht betroffen. Das hat sich nun geändert.
Zum 01. Januar 2015 wird die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 durch die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase aufgehoben. Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 beschränkt das Inverkehrbringen von Signalhörnern, die einen HFKW mit einem Treibhauspotential von 150 oder mehr enthalten (wie Tetrafluorethan), unabhängig von der Anwendung ab dem 4. Juli 2009 (ausgenommen Militärausrüstung).
Zwar ist die neue Verordnung bereits in Kraft, gilt aber erst ab 01. Januar 2015. Die Europäische Kommission vertritt daher die Auffassung, dass das Inverkehrbringen von zu Sicherheitszwecken genutzten Signalhörnern erst ab dem 01. Januar 2015 unzulässig ist. Eine Auslegung der für den Vollzug in Deutschland zuständigen Behörden der Bundesländer liegt bislang nicht vor.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle (Jürgen Tracht – 0221 5957115)





