Versandhandel
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Im Versandhandel besteht eine unterschiedliche Risikoverteilung, je nachdem, ob es sich um einen Unternehmer oder um einen Verbraucher handelt. Ein Unternehmer muss die Ware bezahlen, auch wenn sie nicht bei ihm ankommt. Im Verbrauchsgüterkauf gilt: Der Verbraucher muss nicht zahlen, wenn die Ware nicht angekommen ist. Kommt die Ware beschädigt an, so muss der Verkäufer Gewährleistung erbringen. Die ausführliche Rechtslage können BWVS-Mitglieder unter dem Button <link content>"Mitgliederservice" (Allgemeines Recht) nachlesen. |
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