Entwicklungen in den spanischen Chartervorschriften – Was Charteranbieter ab August 2025 wissen müssen
Ab dem 15. August 2025 treten neue Vorschriften für Charteraktivitäten in Spanien in Kraft. Gleichzeitig wurde ein Änderungsentwurf des balearischen Dekrets 21/2017 zur öffentlichen Einsicht veröffentlicht. Dieser wird voraussichtlich die Regelungen für Charterunternehmen in der Region erheblich verschärfen.
Welche Anforderungen gelten ab dem 15. August 2025?
Die neuen Regelungen betreffen sowohl spanische als auch ausländische Betreiber von Charterbooten in spanischen Gewässern. Ziel ist die bessere Kontrolle, aber auch eine erhebliche Verschärfung der Anforderungen.
Die Vorschriften lassen sich in vier Hauptbereiche gliedern:
1. Identifikation des Betreibers
- Wer führt die Aktivität durch – der Eigentümer oder eine Verwaltungsgesellschaft?
- Notwendige Unterlagen:
- Betriebsvertrag
- Identifikation einer Kontaktperson (falls keine Adresse vorhanden)
- Registrierung in der entsprechenden Betreiberkategorie
2. Schiffsdokumentation
- Nachweis über die kommerzielle Nutzung in den Schiffspapieren
- Einhaltung der Flaggenvorschriften
- Nachweis über:
- Haftpflichtversicherung
- Passagier-Versicherung
- Zahlung der Chartergebühr
- An Bord muss eine internationale Signalflagge (Maritime Code Flag) geführt werden
3. Genehmigung des Charterortes
- Der Ort der Aktivität muss durch:
- Hafenbehörden
- Bojenbetreiber
- Küstenamt
genehmigt sein
- Ortswechsel müssen der zuständigen Behörde vorher gemeldet werden
4. Passagier- und Crewregister
- Bordbuch mit folgenden Angaben für alle ein- und aussteigenden Personen:
- Name
- DNI / NIE / Reisepassnummer
- Nationalität
- Adresse
Was passiert bei Fehlern?
Die Vorschriften machen deutlich: Jede unvollständige, fehlerhafte oder falsche Angabe kann zur sofortigen Untersagung der Chartertätigkeit führen. Verstöße können ein Sanktionsverfahren nach sich ziehen.