Auf dieser Webseite werden Cookies verwendet. Einige davon werden zwingend benötigt, während es uns andere ermöglichen, Ihre Nutzererfahrung auf unserer Webseite zu verbessern.
Essentielle Cookies werden für grundlegende Funktionen der Webseite benötigt, z.B. Login. Dadurch ist gewährleistet, dass die Webseite einwandfrei funktioniert.
Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Anbieter: Google LLC Sitz: 1 Hacker Way, Menlo Park, California, USA Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy
Seite 31 von 31.
Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache, so gilt zwingend ein Rückgriffsrecht des Unternehmers gegen seinen Lieferanten.
Häufig empfiehlt es sich, dem Kunden anstelle einer Widerrufsbelehrung eine Rückgabebelehrung zu geben.
Der Gesetzgeber hat ein amtliches Muster über eine Widerrufsbelehrung herausgegeben.
Eine telefonische Bestellung unterliegt den Regeln über Fernabsatzverträge.
Weitere Verfahrensvereinfachungen für die Wassersportwirtschaft gefordert