Technik

Ob Yachtelektrik, Bootsbau oder Normungsverfahren, der VMWD kümmert sich um die Interessen seiner Mitglieder

Der VMWD hat neben einem technischen Referenten, der Ihnen mit Wort und Tat zur Seite steht, diverse Arbeitsgruppen, die sich verschiedener technischer Themen annehmen. Ob Bootsbau, Motorentechnik, Segelmacher, Yachtelektrik und landseitige Infrastruktur, in den Reihen unserer Mitglieder haben wir zahlreiche Spezialisten, die bei Fragestellungen unterstützen. Unsere technische Expertise wird darüberhinaus von diversen Bundesministerien geschätzt, so dass wir auf Fehlentwicklungen rechtzeitig hinweisen können.

Technischer Leitfaden für Hausboote

Mit Hinblick auf die Unterscheidungsmerkmale zu anderen Sportbooten sowie den speziellen Anforderungen zur technischen Sicherheit, Umweltschutz und barrierefreiem Zugang, fehlten bisher tatsächlich klare Definitionen und Rahmenbedingungen für Hausboote. Der VBS e.V. hat deshalb gemeinsam mit dem VMWD e.V. in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe einen Leitfaden erarbeitet, der diese Lücke schließt.

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Bewuchs-Schutz

Der Bewuchs-Schutz bei Booten spielt eine zentrale Rolle für Effizienz, Werterhalt und Umweltverträglichkeit im Wassersport. Im Fokus stehen dabei die fachlichen Unterlagen von Dr. Burkard T. Watermann, PhD, sowie die einschlägigen Verordnungstexte, die den Einsatz von Antifouling-Systemen regeln. Auf dieser Seite finden Sie einen kompakten Überblick über Haftungsfragen im Bewuchs-Schutz und den zugrunde liegenden Verordnungen.               

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Neuer Leitfaden zur Sportbootrichtlinie

Die EU-Kommission hat die 3. Auflage des Anwendungsleitfadens zur Sportbootrichtlinie veröffentlicht. Der aktualisierte Guide enthält sämtliche jüngsten Änderungen, die von der RCD-Expertengruppe (EU-/EWR-Mitgliedstaaten, EBI sowie weitere Interessengruppen als Beobachter) verabschiedet wurden.

Eine Reihe von Aktualisierungen wurde aufgenommen (siehe erläuternde Anmerkung). Zu den wichtigsten Punkten zählen insbesondere:

  • Artikel 2.2(a)(ii) – Kanus und Kajaks, die ausschließlich durch menschliche Kraft angetrieben werden können, Gondeln und Tretmotoren: Klärung des Anwendungsbereichs der Richtlinie für diese Boote.
  • Artikel 3.7 – Definitionen – größerer Umbau und Nachzertifizierung:
  • Artikel 3.13 – Definitionen – Inbetriebnahme: Weitere Beispiele dafür, wann "Inbetriebnahme" nach der "Marktplatzierung" stattfindet
  • Artikel 7.4 - Verpflichtungen der Hersteller: Änderung zur sofortigen Erlaubnis, eines digitalen Bedienungshandbuchs mit bestimmten Spezifikationen und Bedingungen, wie z.B. Mindestverfügbarkeit
  • Anhang I.A.5.7 – Navigationslichter, Formen und Tonsignale: Aktualisierung der Referenz zu COLREGs und relevanten Vorschriften
  • Anhang V.2 – Private Importeure – technische Dokumentation: Spezifikation, dass technische Dokumentation unabhängig von einer Benannten Stelle entwickelt werden muss, sowie weitere kleinere Spezifikationen
  • Anhang V.3 – Nachbebauungsbewertung für den Umbau eines größeren Fahrzeugs: Spezifikation für den Bewertungsumfang durch die Benannte Stellen und mögliche Begrenzung des Umfangs der Untersuchung nach größerer Umrüstung / größerer Antriebssystem auf die wesentlichen betroffenen grundlegenden Anforderungen im Sinne der Verordnung , sowie die Wahrung der Verhältnismäßigkeit und das Vermeiden unnötiger Belastung

Positiv hervorzuheben ist, dass mehrere Vorschläge der EBI, die in die Expertengruppe eingebracht wurden – etwa zur digitalen Dokumentation und zu Klarstellungen bei größeren Umbauten – im neuen Leitfaden berücksichtigt wurden.

Die Veröffentlichung auf der Website der EU-Kommission wird in Kürze erwartet.

Hinweis: Der Leitfaden dient der Orientierung und ist rechtlich nicht bindend. Maßgeblich bleibt weiterhin der Text der Richtlinie selbst.

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