Aktualisierter EU-Leitfaden zur Sportbootrichtlinie veröffentlicht

Die EU-Kommission hat die 3. Auflage des Anwendungsleitfadens zur Sportbootrichtlinie veröffentlicht. Der aktualisierte Guide enthält sämtliche jüngsten Änderungen, die von der RCD-Expertengruppe (EU-/EWR-Mitgliedstaaten, EBI sowie weitere Interessengruppen als Beobachter) verabschiedet wurden.

Eine Reihe von Aktualisierungen wurde aufgenommen (siehe erläuternde Anmerkung). Zu den wichtigsten Punkten zählen insbesondere:

  • Artikel 2.2(a)(ii) – Kanus und Kajaks, die ausschließlich durch menschliche Kraft angetrieben werden können, Gondeln und Tretmotoren: Klärung des Anwendungsbereichs der Richtlinie für diese Boote.
  • Artikel 3.7 – Definitionen – größerer Umbau und Nachzertifizierung:
  • Artikel 3.13 – Definitionen – Inbetriebnahme: Weitere Beispiele dafür, wann "Inbetriebnahme" nach der "Marktplatzierung" stattfindet
  • Artikel 7.4 - Verpflichtungen der Hersteller: Änderung zur sofortigen Erlaubnis, eines digitalen Bedienungshandbuchs mit bestimmten Spezifikationen und Bedingungen, wie z.B. Mindestverfügbarkeit
  • Anhang I.A.5.7 – Navigationslichter, Formen und Tonsignale: Aktualisierung der Referenz zu COLREGs und relevanten Vorschriften
  • Anhang V.2 – Private Importeure – technische Dokumentation: Spezifikation, dass technische Dokumentation unabhängig von einer Benannten Stelle entwickelt werden muss, sowie weitere kleinere Spezifikationen
  • Anhang V.3 – Nachbebauungsbewertung für den Umbau eines größeren Fahrzeugs: Spezifikation für den Bewertungsumfang durch die Benannte Stellen und mögliche Begrenzung des Umfangs der Untersuchung nach größerer Umrüstung / größerer Antriebssystem auf die wesentlichen betroffenen grundlegenden Anforderungen im Sinne der Verordnung , sowie die Wahrung der Verhältnismäßigkeit und das Vermeiden unnötiger Belastung

Positiv hervorzuheben ist, dass mehrere Vorschläge der EBI, die in die Expertengruppe eingebracht wurden – etwa zur digitalen Dokumentation und zu Klarstellungen bei größeren Umbauten – im neuen Leitfaden berücksichtigt wurden.

Die Veröffentlichung auf der Website der EU-Kommission wird in Kürze erwartet.

Hinweis: Der Leitfaden dient der Orientierung und ist rechtlich nicht bindend. Maßgeblich bleibt weiterhin der Text der Richtlinie selbst.

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